Die Landesregierung zeigt mit dem neuen Mobilitätsgesetz, wie (un)wichtig ihr Proporz und Zweisprachigkeit sind.
In Zeiten, in denen unsere immer wieder als „weltbeste“ gepriesene Autonomie beständigen Angriffen aus Rom ausgesetzt ist, zeigt die Landesregierung, wie fahrlässig sie mit dem Minderheitenschutz für uns Südtiroler umgeht.
So wurde im Gesetzentwurf zum neuen Mobilitätsgesetz, vorgelegt von Landesrat Florian Mussner, sang- und klanglos darauf verzichtet, für die Südtiroler Nachfolgeorganisationen der italienischen Staatsbahnen SAD (Südtiroler Autobusdienst) und STA (Südtiroler Transportagentur) die Zweisprachigkeitspflicht und den ethnischen Proporz zu verankern.
„Proporz und Zweisprachigkeit sind wesentliche Grundpfeiler des Minderheitenschutzes für uns Südtiroler“, erinnert Roland Lang, Obmann des Heimatbundes.
„Es ist völlig unverständlich, dass diese so grundlegenden Schutzbestimmungen einfach „vergessen“ wurden, noch dazu in einem Gesetz zu zwei Körperschaften, die von großer strategischer und sozialer Wichtigkeit sind. Denn Südtirol braucht zum einen funktionierende Nahverkehrsbetriebe, um die Erreichbarkeit auch in entlegenen Gegenden unseres Landes zu gewährleisten. Erreichbarkeit bzw. Mobilität vermeidet Landflucht und sichert unsere Wirtschaftsstandorte am Land. Man denke hier nur an die Tausenden an Pendlern!
Zum anderen bieten SAD und STA vielen Südtirolern eine Arbeitsstelle. Und genau hier soll auf Schutznormen verzichtet werden, die den Zugang der einheimischen Bevölkerung zu solch strategisch und sozial wichtigen Arbeitsstellen, bei denen eine Beherrschung der deutschen Landessprache unumgänglich ist, verzichtet werden – ohne jeglichen Zuruf aus Rom, aus eigener Initiative der Landesregierung!“, zeigt sich Lang alarmiert.
„Wie kann ein ladinischer Landesrat solch einen Gesetzentwurf einbringen? Gerade zur Aufrechterhaltung des friedlichen Zusammenlebens aller drei Volksgruppen ist die Einhaltung von Proporz und Zweisprachigkeit unabdingbar“, so Lang weiter.
Dabei sei die rechtliche Lage glasklar: „Zweisprachigkeit und Proporz sind in der verfassungsrechtlichen Durchführungsbestimmung DPR Nr. 752/1976 explizit vorgesehen. Wieso wurde diese Norm beim Gesetzentwurf zur Mobilität nicht berücksichtigt? Ist das reine Schlamperei? Oder steckt mehr dahinter? Etwa einer der üblich gewordenen Kneifälle vor dem SVP-Koalitionspartner Partito Democratico?“ fragt Lang.
„Man kann froh sein, dass ein aufmerksamer Landtagsabgeordneter, im übrigen von der Mehrheitspartei, hier aufgepasst hat. Dem Abgeordneten Renzler sei ein großes Lob ausgesprochen, seine Intervention zeigt, dass es noch Abgeordnete gibt, die ihre Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren, ernst nehmen“, so Lang.
Der Heimatbund fordert die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Pflicht zur Zweisprachigkeit und die Anwendung des Proporzes ausnahmslos vorgesehen und auch konkret angewandt werden. Es handelt sich hierbei um eine der tragenden Säulen des Minderheitenschutzes und der Autonomie. Des Weiteren appelliert der Heimatbund an alle im Landtag vertretenen Parteien, ihrer Kontrollpflicht diesbezüglich nachzukommen.
„Man muss sich nicht nur vor Rom in Acht nehmen – die schlimmsten Fehler scheinen leider unsere eigenen Leute zu machen“, so Lang abschließend.
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes