Auf einer Pressekonferenz hat die Süd-Tiroler Freiheit einen Begehrensantrag vorgestellt ― der bereits diese Woche zur Abstimmung kommen wird ― mit dem sich der Süd-Tiroler Landtag gegen die vorliegende italienische Verfassungsreform aussprechen soll.
Die neue italienische Verfassung wird aus Italien einen zentralistischen Staat machen und die Süd-Tirol-Autonomie weiter aushöhlen. Es tut daher not, dass Süd-Tirol eine klares Zeichen gegen diese Verfassungsreform setzt.
Mit der geplanten Verfassungsreform werden die zaghaften Föderalisierungsversuche der letzten Jahre wieder zunichte gemacht. Anstatt die umfangreichen Probleme des italienischen Staates zu lösen, wird die Antwort auf alle Missstände in der Rückkehr eines starken Zentralstaates gesucht. Für Süd-Tirol bedeutet diese Verfassungsreform eine große Gefahr für die Autonomie.
Die größte Gefahr besteht dabei in der Auslegung der ausschließlichen Kompetenzen des Staates und den Folgeurteilen des Verfassungsgerichtshofes, der bereits heute das sogenannte „nationale Interesse“ über die Interessen Süd-Tirols stellt. Hinzu kommt eine politische Neiddebatte, die dazu führt, dass in Italien immer mehr Stimmen laut werden, die behaupten, dass die Süd-Tiroler hundert Jahre nach dem 1. Weltkrieg keine österreichische Minderheit mehr seien und daher kein Anrecht mehr auf eine Autonomie hätten.
Das politische Unvermögen der SVP-Parlamentarier in Rom, die trotz aller Warnungen dieser zentralistischen Verfassungsreform zugestimmt haben, bringt Süd-Tirol in arge Bedrängnis. Italien wird zukünftig bei jeder weiteren Beschneidung der Autonomie darauf verweisen können, dass die Vertreter Süd-Tirols im Parlament dieser Verfassung selbst zugestimmt haben.
Diesen schwerwiegenden politischen Fehler der SVP in Rom gilt es daher mit einem klaren Beschluss des Süd-Tiroler Landtages wieder auszubügeln und somit die Ablehnung Süd-Tirols zu dieser zentralistischen Verfassungsreform und jeder weiteren damit verbundenen Beschneidung der Autonomie eindeutig zum Ausdruck zu bringen.
Die Beschneidung der Autonomie ist bereits in Bereiche vorgedrungen, die in die primäre Zuständigkeit des Landes fallen, wie Raumordnung, Landschaftsschutz, Jagd und Fischerei. Hinzukommen Maßnahmen, in denen die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit leicht umgangen werden können. So sind Ausschreibungen von bestimmten öffentlichen Aufträgen nunmehr staatsweit durchzuführen (z.B. Behindertentransporte), oder es wurde eine neue gesamtstaatliche Arbeits- und Inspektionsagentur errichtet, an der sich auch Süd-Tirol beteiligen muss. Mit der geplanten Verfassungsreform droht Süd-Tirol weitere Kompetenzen zu verlieren, etwa im Energiebereich durch staatsweite Ausschreibung der Konzession oder in der Sozialpolitik durch die Möglichkeit des Staates, auf die ergänzende Rentenvorsorge (PensPlan) zuzugreifen.
Es hat den Anschein, dass der Süd-Tirol-Unterausschuss in Wien über die Geschehnisse und Pläne Italiens nur dürftig informiert ist. Dies ist zumindest in einer Aussage der Süd-Tirol-Sprechers Hermann Gahr angeklungen. Falls überhaupt, erhalte Wien eher Informationen über den Umweg des Konsulats in Mailand statt direkt aus Südtiroler Hand, beklagte sich Gahr. Eigentlich ist es die Aufgabe der Süd-Tiroler Landesregierung, dafür zu sorgen, dass der Informationsfluss zwischen Bozen und Wien funktioniert. Doch da dies offenbar nicht der Fall ist, wird die Süd-Tiroler Freiheit diese Aufgabe übernehmen und Gahrs Wunsch nach mehr Informationsaustausch entsprechen.
Bozen, 10. November 2015.
Süd-Tiroler Freiheit
Landtagsklub