Vor- und Nachname
Straße
Ort- und Postleitzahl
Tel.
E-Mail: …..
An das
REGIERUNGSKOMMISSARIAT
für die Autonome Provinz Bozen
Prinz-Eugen-Allee
39100 Bozen – Süd-Tirol
u.z.K.:
An die
betroffene Behörde
Ort, Datum
SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Der unterfertigte ….. geboren am ……… in ………… und wohnhaft in ……….., ……………, Angehöriger der deutschen Sprachgruppe, erlaubt sich folgendes vorzutragen:
Auf Grund des D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 sind die Konzessionäre eines öffentlichen Dienstes in der Autonomen Provinz Bozen zum Gebrauch der deutschen Sprache im Kontakt mit der deutschen Bevölkerung in Südtirol verpflichtet.
Der unterfertigte ………….. muss jedoch darüber Beschwerde führen, dass diese gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise, von der „……….“. mit Direktion ……., ……., in ihren sämtlichen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen (siehe Anlage) überhaupt nicht respektiert wird.
Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen (Art. 2, Ziffer 5) verlangt ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von € 500,00 (alte Lire 1.000,00.-) bis € 2.500,00.- (alte Lire 5.000.000.-).
Nach Auffassung des Unterfertigten werden die Bestimmungen des erwähnten D.P.R. Nr. 574/1988, welche zu den wichtigsten Schutzbestimmungen zu Gunsten der deutschen Minderheit in Südtirol zählen, nur ungenügend bzw. überhaupt nicht angewandt oder sträflich vernachlässigt, was der Verletzung eines verfassungsrechtlich geschützten Grundrechtes (Art.6 Verf.) gleichkommt.
Der unterfertigte …………, beantragt umgehend die Einleitung von Ermittlungen zwecks Feststellung der täglichen Verletzungen dieser Rechtsvorschriften und beantragt die Verhängung der gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafe zu Lasten der für diesen Zustand verantwortlichen Funktionäre der ……………
Es wird vorgelegt:
– Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit;
– eventuell weitere Unterlagen
Der Unterfertigte erklärt sich bei Bedarf jederzeit bereit, weitere Auskünfte über die oben dargestellten Verletzungen der Sprachbestimmungen zu geben.
Unterschrift – Vor- und Nachname