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Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht ist strafbar! Wie erwirkt man eine Strafzahlung? – Vorlage online

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Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht ist strafbar! Wie erwirkt man eine Strafzahlung? – Vorlage online

Bei Nichtbefolgung der Bestimmungen zur Zweisprachigkeit wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von mindestens 500 Euro bis höchstens 2.500 Euro verhängt. Für die Verhängung dieser Geldstrafe sorgt der Regierungskommissär. Bei Rückfall kann die für die Erteilung der Konzession zuständige Behörde die Aussetzung der Konzession für höchstens ein Jahr verfügen oder das Konzessionsunternehmen von dem Verfahren zur Erteilung der entsprechenden Konzession ausschließen, auch wenn es sich um eine befristete Erteilung handelt.

Um das Verfahren einzuleiten, ist es notwendig dem Regierungskommissariat Bozen eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. Hier die entsprechende Vorlage:

Vor- und Nachname
Straße
Ort- und Postleitzahl

Tel.
E-Mail: …..

An das
REGIERUNGSKOMMISSARIAT
für die Autonome Provinz Bozen
Prinz-Eugen-Allee

39100 Bozen – Süd-Tirol
u.z.K.:
An die

betroffene Behörde
Ort, Datum

SACHVERHALTSDARSTELLUNG

Der unterfertigte ….. geboren am ……… in ………… und wohnhaft in ……….., ……………, Angehöriger der deutschen Sprachgruppe, erlaubt sich folgendes vorzutragen:

Auf Grund des D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 sind die Konzessionäre eines öffentlichen Dienstes in der Autonomen Provinz Bozen zum Gebrauch der deutschen Sprache im Kontakt mit der deutschen Bevölkerung in Südtirol verpflichtet.

Der unterfertigte ………….. muss jedoch darüber Beschwerde führen, dass diese gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise, von der „……….“. mit Direktion ……., …….,  in ihren sämtlichen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen (siehe Anlage) überhaupt nicht respektiert wird.

Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen (Art. 2, Ziffer 5) verlangt ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von € 500,00 (alte Lire 1.000,00.-) bis € 2.500,00.- (alte Lire 5.000.000.-).

Nach Auffassung des Unterfertigten  werden die Bestimmungen des erwähnten D.P.R. Nr. 574/1988, welche zu den wichtigsten Schutzbestimmungen zu Gunsten der deutschen Minderheit in Südtirol zählen, nur ungenügend bzw. überhaupt nicht angewandt oder sträflich vernachlässigt, was der Verletzung eines verfassungsrechtlich geschützten Grundrechtes (Art.6 Verf.) gleichkommt.

Der unterfertigte …………, beantragt umgehend die Einleitung von Ermittlungen zwecks Feststellung der täglichen Verletzungen dieser Rechtsvorschriften und beantragt die Verhängung der gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafe zu Lasten der für diesen Zustand verantwortlichen Funktionäre der ……………

Es wird vorgelegt:
– Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit;
eventuell weitere Unterlagen

Der Unterfertigte erklärt sich bei Bedarf jederzeit bereit, weitere Auskünfte über die oben dargestellten Verletzungen der Sprachbestimmungen zu geben.

Unterschrift – Vor- und Nachname

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