Die Landesleitung der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit begrüßt die Entscheidung des Oberstaatsanwaltes Guido Rispoli die Einstellung des Strafverfahrens gegen Funktionäre der Süd-Tiroler Freiheit im Zuge des Selbstbestimmungs-Referendum 2013 zu beantragen.
Der damalige Vorwurf, die verbilligten Posttarife für das Selbstbestimmungs-Referendum missbraucht zu haben, indem die Postverwaltung mutwillig über den Inhalt der Briefe in die Irre geführt wurde, war völlig aus der Luft gegriffen und nachweislich falsch. Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass dies auch die Staatsanwaltschaft so sieht.
Die Süd-Tiroler Freiheit hat immer betont, dass das Selbstbestimmungs-Referendum auch Wahlwerbung war, aber nicht nur. Die Unterlagen für das Selbstbestimmungs-Referendum wurden gezielt im Vorfeld der Landtagswahlen 2013 verschickt, um die Selbstbestimmung damit zum zentralen Wahlkampfthema zu machen. Das Selbstbestimmungs-Referendum und der Landtagswahlkampf waren eng miteinander verknüpft. Darüberhinaus ist das Thema Selbstbestimmung das Kernthema der Süd-Tiroler Freiheit.
Die Süd-Tiroler Freiheit hatte im Zuge des Landtagswahlkampfes 2013 ein Selbststimmungs-Referendum organisiert, an welchem sich mehr als 61.000 Wähler beteiligt haben.
Nun muss noch der zuständige Untersuchungsrichter am Landesgericht Bozen den Einstellungsantrag überprüfen und über die Einstellung entscheiden.
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol