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Selbstbestimmungs-Referendum 2013: Archivierung des Strafverfahrens beantragt

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Selbstbestimmungs-Referendum 2013: Archivierung des Strafverfahrens beantragt

Die Landesleitung der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit begrüßt die Entscheidung des Oberstaatsanwaltes Guido Rispoli die Einstellung des Strafverfahrens gegen Funktionäre der Süd-Tiroler Freiheit im Zuge des Selbstbestimmungs-Referendum 2013 zu beantragen.


Der damalige Vorwurf, die verbilligten Posttarife für das Selbstbestimmungs-Referendum missbraucht zu haben, indem die Postverwaltung mutwillig über den Inhalt der Briefe in die Irre geführt wurde, war völlig aus der Luft gegriffen und nachweislich falsch. Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass dies auch die Staatsanwaltschaft so sieht.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat immer betont, dass das Selbstbestimmungs-Referendum auch Wahlwerbung war, aber nicht nur. Die Unterlagen für das Selbstbestimmungs-Referendum wurden gezielt im Vorfeld der Landtagswahlen 2013 verschickt, um die Selbstbestimmung damit zum zentralen Wahlkampfthema zu machen. Das Selbstbestimmungs-Referendum und der Landtagswahlkampf waren eng miteinander verknüpft. Darüberhinaus ist das Thema Selbstbestimmung das Kernthema der Süd-Tiroler Freiheit.

Die Süd-Tiroler Freiheit hatte im Zuge des Landtagswahlkampfes 2013 ein Selbststimmungs-Referendum organisiert, an welchem sich mehr als 61.000 Wähler beteiligt haben.

Nun muss noch der zuständige Untersuchungsrichter am Landesgericht Bozen den Einstellungsantrag überprüfen und über die Einstellung entscheiden.

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