In Süd-Tirol werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit nicht immer gerne eingehalten – zumindest wenn es um das Deutsche geht. Dies findet die Süd-Tiroler Freiheit. Die Bewegung wurde in den letzten Jahren vermehrt zur Anlaufstelle für diesbezügliche Beschwerden. Mit einer eigenen Internet- und Facebook-Seite soll nun verstärkt über die Thematik informiert werden.
Angesichts der sich häufenden Beschwerden und Anfragen hat die Süd-Tiroler Freiheit bereits letztes Jahr eine eigene Arbeitsgruppe gegründet. Sie nennt sich „Recht auf Muttersprache“ und will ihre Arbeit in den nächsten Wochen und Monaten intensivieren und dabei vor allem den staatlichen bzw. halbstaatlichen Institutionen auf die Finger schauen.
Unter der Internetadresse www.suedtiroler-freiheit.com/zweisprachigkeit erfährt man, welche Körperschaften sowie Organe und Ämter der öffentlichen Verwaltung zur Zweisprachigkeit verpflichtet sind. Ergänzt wird die Seite mit Informationen, wie man sein Recht auf Gebrauch der Muttersprache geltend machen und ggf. eine Bestrafung der Behörde durch das Regierungskommissariat erwirken kann. Beschwerden über Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit können der Süd-Tiroler Freiheit auch über ein eigenes Online-Formular gemeldet werden. Zudem stehen Vorlagen für Beschwerdeschreiben an die Behörden bereit.
Auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/zweisprachigkeitspflicht werden von der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ die einzelnen Fälle von Verstößen gegen die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit dokumentiert. Auch direkt betroffene Bürger können auf der Seite ihre Beschwerden veröffentlichen.
Cristian Kollmann, Sprecher der Arbeitsgruppe, bringt Sinn und Zweck der Aktion abschließend auf den Punkt: „In Süd-Tirol wird immer wieder betont, dass Mehrsprachigkeit ein Reichtum ist. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Botschaft endlich auch bei den staatsnahen Institutionen ankommt.“
Für die Arbeitsgruppe
„Recht auf Muttersprache“
Cistian Kollmann