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Senkung der IRAP ab 2016 auch für befristete Arbeitsverträge

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Senkung der IRAP ab 2016 auch für befristete Arbeitsverträge

Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, zeigt sich erfreut darüber, dass ab Jänner 2016 die Lohnkosten auch für befristete und saisonale Arbeitsverträge bei der Festlegung der regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) berücksichtigt werden.

Atz Tammerle hatte dieses Anliegen als Tagesordnung zum Haushaltsgesetz, über das heute im Landtag debattiert wurde, eingereicht. Da dieses Anliegen indes in Rom gesetzlich verankert wurde, zog Atz Tammerle diese Tagesordnung zurück. Auch wenn die Lohnkosten für befristete und saisonale Arbeitsverträge nur zu 70 % berücksichtigt werden, bewertet sie die neue Maßnahme als Erfolg.

Die Abgeordnete kommentiert: „Gerade an Bereiche wie die Gastronomie, wo meist nur unbefristete Arbeitsverträge möglich sind, wird nun ein positives Signal gesendet. Die Senkung der regionalen Wertschöpfsteuer ist eine wichtige Maßnahme, die den Unternehmern entgegenkommt und zugleich den Arbeitsmarkt stärkt. Schließlich gibt es in Süd-Tirol laut ASTAT (Stand: bis November 2015) durchschnittlich 101.285 unbefristete und 38.600 befristete Arbeitsverträge.“

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

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