Ab dem 12. März 2016 wird eine Kündigung oder einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nur noch in telematischer Form erfolgen (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 151 vom 14. September 2015).
Der Arbeitnehmer wird sich künftig auf dem Portal „cliclavoro“ des Arbeitsministeriums registrieren lassen müssen (www.cliclavoro.gov.it). Für die Registrierung wird ein PIN verlangt, der auch den Zugang zu den Diensten des Sozialversicherungsinstituts INPS ermöglicht. Wer noch nicht im Besitz dieses PINs ist, kann ihn online beim INPS beantragen (www.inps.it – „il Pin on line“). Nach der Registrierung muss der Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen und dabei Angaben zu seiner Identität, den Eckdaten seines Arbeitsverhältnisses und den Grund für dessen Auflösung machen.
Cristian Kollmann von der Süd-Tiroler Freiheit und Sprecher der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ bemängelt, dass sowohl die Seite des Arbeitsministeriums, des INPS sowie das Formular selbst in ausschließlich italienischer Sprache verfügbar sind. Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit möchte daher in einer Anfrage von der Landesregierung wissen, was diese zu unternehmen gedenke, damit die Seite des Arbeitsministeriums, des INPS sowie das Kündigungsformular auch in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
Kollmann urteilt: „Immer wieder versuchen staatliche Behörden, den Südtirolern das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache vorzuenthalten“. Er fordert: „Mit dieser subtilen sprachimperialitischen Politik muss endlich Schluss sein!“
Cristian Kollmann
Süd-Tiroler Freiheit
Landtagsklub