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Strafe für Hilfsbereitschaft

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Mit Verwunderung und Unverständnis registriert der einfache Bürger oftmals das Ausmaß bei verschiedenen Strafdelikten.​ ​Diese Erfahrung machte ​unlängst auch ein Bauer aus dem Tauferer-Ahrntal​,​ der mit seinem LKW nicht nur einige seiner Rinder, sondern auch welche von benachbarten Bauern zur Fleckviehzuchtversteigerung nach Bozen transportieren wollte.

Im Sinne einer Nachbarschaftshilfe durchaus lobenswert, nachdem es nicht möglich ist, so weite Strecken mit einem einfachen Transporter oder Traktor zurückzulegen.​ ​Allerdings war der LKW nur für „Eigentransport“ lizenziert, d. h. fremde Rinder waren somit ausgenommen. Prompt kam es zu einer Routinekontrolle. Die Strafen waren niederschmetternd: Eine hohe Geldbuße und Stilllegung des LKWs für drei Monate! Und damit nicht genug: Für den Bauer besteht zusätzlich noch das Risiko des Lizenzentzuges, was unwiderruflich das Aus für sein kleines Unternehmen bedeuten würde.

Man muss sich schon fragen: Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit zu einem derartigen niedrigen Strafdelikt? Wo bleibt die Sensibilität für die Gesamtsituation des Bürgers bzw. des Betriebes? Was ist das für ein Rechtsstaat, der einfache, hilfsbereite Bürger bestrafen und schädigen will?

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

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