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Neue Regelung für Verwaltungsverfahren: Keine Verankerung des Rechts auf Muttersprache!

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Neue Regelung für Verwaltungsverfahren: Keine Verankerung des Rechts auf Muttersprache!

Der erste Gesetzgebungsausschuss des Landtages genehmigte in der heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für Verwaltungsverfahren. Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, begrüßt es, dass zukünftig Verwaltungsabläufe effizienter, bürgernah und vor allem für die Bevölkerung verständlicher sein werden.

Myriam Atz Tammerle hatte verschiedene Abänderungsanträge eingebracht.  In diesen ging es grundsätzlich darum, die Position der Bevölkerung zu stärken. Die neue Regelung sehe zwar vor, dass Bürger zukünftig angehört werden könnten, Atz Tammerle bedauert es jedoch, dass nirgends explizit vorgesehen sei, dass die Bürger dabei von einer Person ihres Vertrauens begleitet werden könnten. Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag von der Abgeordneten wurde abgelehnt.

Ebenso abgelehnt wurden mehrere Abänderungsanträge, die die Verankerung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung vorsahen. Dass die Mehrheit des Ausschusses dies als nicht notwendig erachtet, ist für Myriam Atz Tammerle absolut unverständlich. Sie argumentiert: „Wie wichtig ein aktueller Verweis auf das Recht auf Muttersprache ist, zeigen die unzähligen Meldungen, welche bei der Süd-Tiroler Freiheit eingehen, in denen dieses Recht verletzt wird. Zur Bürgernähe gehört dieses Recht zweifellos dazu!“

Aus diesem Grund hat Atz Tammerle angekündigt, die Abänderungsanträge im Landtag noch einmal einzureichen.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

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