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Südtiroler Heimatbund: Recht auf Muttersprache gilt auch für Supermarkt-Kunden

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Südtiroler Heimatbund: Recht auf Muttersprache gilt auch für Supermarkt-Kunden

Der Fall eines bekannten Süßwarenherstellers, der aufgrund eines Kunststoffteilchens in einem Schokoriegel einen Produktrückruf in 55 Ländern gestartet hat, ging durch alle Medien, so SHB-Obmann Roland Lang.

Umso unverständlicher ist die Aktion einer Spar-Filiale in der Bozner Drususallee, die ihre Kunden nur in Italienisch auf diesen Rückruf informierte. Haben in einem zwei- bzw. teilweise dreisprachigen Land die deutschen Kunden nicht das Recht auf Information, oder sollen sie an einem eventuell erneut auftauchenden Kunststoffteil ersticken, fragt sich der Südtiroler Heimatbund.

Der Aufforderung vor bereits einigen Tagen, ein zweisprachiges Hinweisschild anzubringen, wurde nicht Folge geleistet. Auf das Warum gibt es seitens der Geschäftsleitung keine Antwort. Das ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass das Recht auf Muttersprache wieder einmal mit Füßen getreten wird und fast schon ein größerer Skandal als das monierte Kunststoffteilchen im Riegel selbst ist, so Lang.

Auch ein Besuch des Supermarktes am Sonntag Abend bestätigte die mangelnde Informationspflicht für die deutsche Kundschaft. Die Hinweisschilder sind immer noch nur einsprachig in italienischer Sprache angebracht. Und dies obwohl der Hinweis vergangenen Freitag um 18.38 von Despar Trentino Südtirol gelesen wurde.

Das Recht auf Muttersprache sollte auch in einem Supermarkt gelten, zumal meistens der Kunde König ist und ein Recht auf Information hat, schließt Lang.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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