Im Rahmen der aktuellen Fragestunde im Landtag standen auch einige Anfragen der Süd-Tiroler Freiheit auf dem Programm. Dabei ging es den Abgeordneten um einsprachige Kündigungen, Ausstellung von Baukonzessionen und Familiengelder. In der aktuellen Fragestunde werden nur einige der zahlreichen Anfragen beantwortet. Alle Anfragen und Antworten finden Sie auf unserer Webseite.
„Ab dem 12. März 2016 darf eine Kündigung oder einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nur noch in telematischer Form erfolgen“, stellte Myriam Atz Tammerle im ersten Beitrag der heutigen Fragestunde fest, „nach der Registrierung im Portal ‚cliclavoro’ muss der Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen und dabei Angaben zu seiner Identität, den Eckdaten seines Arbeitsverhältnisses und den Grund für dessen Auflösung machen. Sowohl die Seite des Arbeitsministeriums, des NISF-INPS sowie das Formular selbst sind ausschließlich in italienischer Sprache verfügbar.“ Atz Tammerle stellte daher folgende Frage an die Landesregierung: Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit obgenannte Seite und obgenanntes Formular auch in deutscher Sprache bereitgestellt werden?
Die Landesämter hätten sich beizeiten darum gekümmert, die Formulare zweisprachig zur Verfügung zu stellen, antwortete LR Martha Stocker. Die Webseite sei hingegen nur teilweise zweisprachig. Man habe das INPS darauf hingewiesen und von dort die Auskunft bekommen, dass der Dienst sehr bald zweisprachig zur Verfügung stehen werde.
„Bei der Ausstellung einer Baukonzession fallen verschiedene Kosten an, u. a. eine Gebühr für das sanitäre Gutachten des Sprengelhygienearztes“, bemerkte Bernhard Zimmerhofer und fragte: Warum muss für das für die Ausstellung einer Baukonzession erforderliche sanitäre Gutachten durch einen Sprengelhygienearzt eine zusätzliche Gebühr bezahlt werden? Gehört die sanitäre Begutachtung nicht zum eigentlichen Aufgabenbereich des Sprengelhygienearztes? Warum wird für so genannte Bagatelleingriffe wie die sanitäre Begutachtung eine Gebühr erhoben und für andere Eingriffe nicht?
Die Gebühr sei 1998 eingeführt worden, erklärte LR Arnold Schuler, und sie fließe dem Sanitätsbetrieb zu, nicht dem Arzt. Unter Bagatelleingriffe seien kleine Eingriffe in die Landschaft gemeint, dafür seien keine sanitären Gutachten erforderlich.
“Um in den Genuss des Familiengeldes zu kommen, braucht es bei getrennt lebenden Elternpaaren angeblich ein Trennungsurteil”, erklärte Sven Knoll. “Dieses Trennungsurteil ist in anderen EU-Ländern jedoch unüblich. Dies führt dazu, dass beispielsweise einer deutschen Staatsbürgerin, die in Trennung lebt und mit ihren Kindern nach Süd-Tirol zieht – hier lebt, arbeitet und Steuern bezahlt – bis zur Scheidung das Familiengeld verwehrt bleibt.” Knoll fragte daher: Stimmt es, dass ohne Trennungsurteil kein Familiengeld beantragt werden kann? Wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit getrennte Elternteile auch ohne Trennungsurteil (da in anderen Ländern unüblich) das Familiengeld beantragen können?
Das Geld könne auch ohne Trennungsurteil beantragt werden, antwortete LR Waltraud Deeg, dann müsse aber auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden. Das Familiengeld stehe nur einem Familienmitglied zu, unter Berücksichtigung des Familieneinkommens. Anstelle des Trennungsurteils seien aber auch andere Dokumente möglich, etwa die Trennungsregistrierung.
Quelle: Süd-Tiroler Landtag.