Ob bei Dokumenten, bei der Telefonauskunft oder den Ausrufen am Sitz in Bozen: Beim Fürsorgeinstitut nimmt man es mit dem Recht auf Gebrauch der Muttersprache nach wie vor nicht sehr genau. Erneut wurde der Süd-Tiroler Freiheit ein Fall von nicht vorhandener Zweisprachigkeit beim NISF/INPS gemeldet. Einer von mehreren in den letzten Monaten. Von Besserung ist keine Spur!
Die Gleichstellung der Sprachen ist den staatlichen Institutionen in Süd-Tirol egal. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich Bürger immer wieder mit Beschwerden über das NISF/INPS bei der Süd-Tiroler Freiheit melden. Jüngst wurde der Bewegung berichtet, dass die Aufrufe in der Empfangshalle der Bozner Zentrale nur in italienischer Sprache erfolgen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat heute eine Anfrage im Landtag eingereicht um in Erfahrung zu bringen, warum das Institut nicht imstande ist, die Ansagen in beiden Landessprachen durchzuführen. Die Bewegung will außerdem wissen, was das NISF/INPS seit der letzten Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit im Februar unternommen hat, um das Recht auf Gebrauch der Muttersprache zu gewährleisten.
„Die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache stellt eine der wichtigsten Säulen der Autonomie dar“, betont Stefan Zelger, Sekretär der Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit. „Gerade deshalb dürfen Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht nicht als Lappalien abgetan und heruntergespielt werden!“
Die Süd-Tiroler Freiheit hat aus diesem Grund die Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ gegründet. Mit einer eigenen Internetseite (www.suedtiroler-freiheit.com/zweisprachigkeit) wird über die Bestimmungen zur Zweisprachigkeitspflicht informiert. Beschwerden können über die Internetseite direkt und auf Wunsch auch anonym an die Süd-Tiroler Freiheit gesendet werden.
Stefan Zelger,
Sekretär der Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit
stefan.zelger@suedtiroler-freiheit.com