Die Wahllokale sind am Sonntag, 8. Mai von 7 bis 21 Uhr geöffnet. 79.050 Personen sind wahlberechtigt (41.862 Frauen und 37.188 Männer).
Das Wahlamt der Stadt Bozen empfiehlt auf dem den Wahlausweis nachzusehen, ob es noch freie Kästchen gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann im Wahlamt in der Vintlerstraße 16 bei Vorlage des alten Ausweises und eines Personalausweises ein neuer angefordert werden. Es genügt, den alten Wahlausweis und einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Ebenfalls im Wahlamt kann ein neuer Wahlausweis angefordert werden, wenn der alte verloren oder beschädigt wurde.
Parteienverkehr des Wahlamtes:
von Montag, 2. bis Donnerstag 5. Mai von 8.30 bis 13 Uhr
Freitag 6. und Samstag 7. Mai von 8.30 bis 18 Uhr
Sonntag 8. Mai von 7 bis 21 Uhr.
Das Wahlamt steht für Informationen zu den angegebenen Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 0471 997152-53-54, Fax 0471 997151 zur Verfügung.
Den Wählern werden zwei Stimmzettel übergeben:
einen rosafarbigen für die Direktwahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates (man kann höchstens 4 Vorzugsstimmen angeben)
einen gelbfarbigen Stimmzettel für die Wahl des Stadtviertelrates (man kann höchstens 3 Vorzugsstimmen angeben)
Wer zum Wählen von einer Vetrauensperson begleitet werden muss (diese muss in den Wahllisten einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol eingetragen sein), bedarf eines ärztlichen Zeugnisses sofern die Einschränkung nicht augenscheinlich ist. Das Sanitätsbetrieb in der Amba-Alagi-Straße 33 stellt diese Bescheinigungen kostenlos und unverzüglich aus. Hier die Öffnungszeiten:
Donnerstag, 5. und Freitag 6. Mai von 8.30 bis 12 Uhr
Samstag, 7. Mai von 9 bis 11 Uhr
Gehbehinderte Menschen können sich von Weißem bzw. Rotem Kreuz zum Wahlsitz bringen lassen; es ist eine rechtzeitige Voranmeldung unter der Rufnummer 0471 444444 erforderlich.
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