Endlich werden für die Wiedereinführung als Feiertag unseres Landespatrons, des Hl. Josef, Nägel mit Köpfen gemacht! Die im italienischen Parlament eingebrachten Gesetzesentwürfe für die Wiedereinführung der abgeschafften Feiertage, so SHB- Obmann Roland Lang, sollen nun endlich am 12. Mai zum ersten Mal auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses in der Abgeordnetenkammer gesetzt worden sein. Das hat der Präsident des Verfassungsausschusses in der Kammer Andrea Mazziotti di Celso bekanntgegeben, zeigt sich der Südtiroler Heimatbund gut informiert.
Die Behandlung und Diskussion wird sicherlich einige Monate dauern und wird sicherlich interessant werden, dies vor allem aus welchen Gesichtspunkten heraus argumentiert werden wird. Die Gesetzesentwürfe wurden bekanntlich schon seit 25 Jahren immer wieder ins römische Parlament eingebracht. Leider kamen sie nie zur Behandlung.
In der Zeit der Regierung Prodi 2007 hatte der damalige Präsident des Verfassungsausschusses Luciano Violante ein Einsehen und setze es kurzfristig auf die Tagesordnung. Leider stürzte Prodis Regierung bald darauf und alles war wieder hinfällig. In der Zeit vorher und nachher mit Berlusconi kam es leider nie mehr auf die Tagesordnung.
Nun scheint es endlich zu klappen. Die Südtiroler Parlamentarier haben die Gesetzesvorlage in der Kammer und im Senat auch in dieser Legislatur wieder erneut eingebracht. Im Senat wurden dazu weitere 5 Gesetzesvorschläge und in der Kammer 3 Gesetzesvorschläge dazu protokolliert.
Der Gesetzesentwurf z.B. der beiden aus Brescia und Rom stammenden Kammerabgeordneten Mario Sberna und Gianluigi Gigli der Partei Democrazia Solidale-Centro Democratico hat bereits über 50 Mitunterzeichner quer durch die Parteien bekommen. Auch einige der Regierungspartei PD haben mitunterschrieben. Auch der ehemalige Landeshauptmann von Trient und jetzige Kammerabgeordnete Lorenzo Dellai und ehemalige Vekehrsminister Maurizio Lupi haben mitunterschrieben.
Gerade deshalb bestehen durchaus berechtigte Hoffnungen auf eine Wiedereinführung wenigstens für 2 Feiertage, Josefi und Fronleichnam. Die Entscheidung, welche es dann werden, obliegt dem Vatikan. Man hofft daher auch auf dessen starke Unterstützung. Alle Gesetzesentwürfe sehen aber die Wiedereinführung der im Jahre 1977 in Italien 5 abgeschafften Feiertage vor:
- Hl. Josef 19. März
- Christi Himmelfahrt
- Fronleichnam
- Peter und Paul 29. Juni
- Pfingstmontag
Ärgerlich ist die Tatsache, dass alle abgeschafften Feiertage in Italien als zusätzlich bezahlte Urlaubstage kompensiert werden. Die Feiertage sind aber abgeschafft. Diese Regelung war sicherlich ein Fehler. Die italienische Bischofskonferenz CEI belässt die Entscheidung ebenso beim Vatikan.
Man darf Feiertage auch nicht immer nur als wirtschaftshemmend abstempeln. Für den angeschlagenen italienischen Tourismus wären sie immer positiv. Kurzurlaube und mit Feiertagen verlängerte Wochenenden werden immer beliebter. Auch LH Arno Kompatscher unterstützt die Vorlage.
Natürlich sollten sie dann aber auch im religiösen Sinn begangen werden, so Bischof Ivo Muser, der die Gesetzesvorlage unterstützt, so wie auch zahlreiche andere Bischöfe und Kardinäle in ganz Italien. Man kann sie aber nicht gesetzlich festlegen, es braucht aber die entsprechenden Rahmenbedingungen. In Italien gibt es im Zeitraum Dreikönig, 6. Jänner bis zu Maria Himmelfahrt, dem 15.August keinen einzigen kirchlich gebotenen Feiertag mehr. Alle wurden abgeschafft.
Das sind 7 Monate und das gibt es in keinem anderen Land in Europa. Gleichzeitig gibt es aber 2 nichtssagende Staatsfeiertage: 25. April (Tag der Befreiung) und den 2. Juni (Tag der Republik), schließt Lang.
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes