Archiv

Volksbefragung zum Flughafen: bis 13. Mai Antrag auf Briefwahl möglich

Allgemein, Archiv
Allgemein, Archiv
Archiv

Volksbefragung zum Flughafen: bis 13. Mai Antrag auf Briefwahl möglich

Südtiroler, die sich am 12. Juni 2016 vorübergehend oder ständig im Ausland befinden, können ihr Wahlrecht bei der Volksbefragung per Briefwahl ausüben.

Am 12. Juni findet die Landesvolksbefragung zu den Bestimmungen zum Flughafen Bozen statt. Südtiroler, die längerfristig im Ausland leben und im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind, müssten die Unterlagen für die Briefwahl mittlerweile von der Gemeinde ihres früheren Wohnsitzes per Post an ihre Auslandsadresse zugeschickt bekommen haben. Dies allerdings nur dann, wenn sie schon länger dem örtlichen Italienischen Konsulat oder der Botschaft ihre aktuelle Adresse mitgeteilt haben. Nur diese ist nämlich über den Amtsweg befugt, in der Heimatgemeinde die aktuelle Adresse vermerken zu lassen – und das kann sechs Monate und mehr in Anspruch nehmen. Wer im AIRE-Verzeichnis eingetragen ist, aber kürzlich den Wohnsitz gewechselt hat, dem sind die Unterlagen deshalb an die frühere Auslandsadresse geschickt. Es ist insofern wichtig, die eigene Adresse bei einem Umzug im AIRE-Verzeichnis stets aktualisieren zu lassen. Um dennoch an der Volksbefragung teilzunehmen, kann der Auslandssüdtiroler in seine Heimatgemeinde reisen und vor Ort wählen. In diesem Fall ist es notwendig, der Wahlsektion der Heimatgemeinde innerhalb 13. Mai über ein Formular mitzuteilen, dass man persönlich wählen möchte: http://wahlen.provinz.bz.it/downloads/2016/antragsformular_de_ref_web.pdf. Eine Spesenvergütung für die Reise nach Südtirol ist nicht vorgesehen.

Auch Südtiroler, die kurz im Ausland verweilen, können auf die Briefwahl zurückgreifen

Südtiroler, die sich hingegen nur kurzfristig am 12. Juni im Ausland befinden, können über ein anderes Formular um die Unterlagen für die Briefwahl ansuchen, und zwar ebenso noch bis 13. Mai: http://wahlen.provinz.bz.it/downloads/2016/antragsformular_voruebergehend_ausserhalb_ref.pdf

Die Wahlberechtigten können in beiden Fällen ihr Formular per E-Mail (herkömmlich oder zertifiziert) an die Heimatgemeinde schicken. Die E-Mail-Adressen der Gemeinden Südtirols sind im Bürgernetz zu finden: http://www.buergernetz.bz.it/de/institutionen/institutionen-kategorien.asp?bninf_tyid=60

Dem Antrag muss eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden, außer der Wahlberechtigte verfügt über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC).

Weitere Informationen darüber, wie die Briefwahl im Detail funktioniert, aber auch andere Details zur Volksbefragung am 12. Juni, können online unter http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html nachgelesen werden.

Archiv
Flugplatz Toblach: Mussolinis General
Aktuelle Fragestunde Mai 2016: Vereinbarung zwischen Land und Partisanenverband (ANPI)

Das könnte dich auch interessieren