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Aktuelle Fragestunde April 2016: Steuernummer für ausländische Referenten

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Aktuelle Fragestunde April 2016: Steuernummer für ausländische Referenten

Vereine und Organisationen müssen seit kurzem bei der Vergütung von ausländischen Referenten in der Steuererklärung eine italienische Steuernummer des Referenten angeben. Diese haben in der Regel natürlich keine. Es zahlt sich für die Vortragenden und die Vereine oft nicht aus, für einzelne Veranstaltungen den bürokratischen Weg eines Ansuchens zu gehen. Bisher genügte eine Erklärung des ausländischen Referenten, dass er die Versteuerung im zuständigen Land vornehmen werde. Dazu reichte auch seine ausländische Steuernummer. Diese neue Regelung bedeutet einen erheblichen Arbeitsaufwand, sodass sich einige Vereine überlegen werden, in Zukunft ausländische Referenten zu verpflichten.

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