Während des Studiums in Wien 1999 hat eines unserer Mitglieder dort seinen europäischen B-Führerschein gemacht. Nach Abschluss seines Studiums 2004 ist er wieder nach Süd-Tirol zurückgekehrt. Damals hat er sich sowohl bei der Bundespolizeidirektion Wien als auch bei der Polizei erkundigt, ob sein Führerschein auch in Süd-Tirol gültig ist. Beide antworteten mit ja! Im Laufe der Jahre wurde er hier in Süd-Tirol wiederholt kontrolliert (Carabinieri, Finanzpolizei, Polizei) und es war immer alles in Ordnung.
Vor rund einem Monat (Juni 2014) wurde er schließlich von einer Carabinieri-Streife darauf aufmerksam gemacht, dass man ihm den Führerschein entziehen müsse und rund 150,- Euro Strafe zu zahlen seien, da laut neuem Gesetz, Führerscheine aus Ländern, in denen diese kein Ablaufdatum haben (z.B. Österreich), in Italien bei Verlegung des Wohnsitzes hierher nur noch 2 Jahre gültig seien. Er müsse also einen italienischen Führerschein beantragen!
Daraufhin hat er sich bei der Bezirkshauptmannschaft in Lienz informiert und wurde in seiner Annahme bestätigt, wonach laut europäischer Gesetzeslage der österreichische Führerschein in allen EU-Ländern unbegrenzt Gültigkeit haben müsse, ebenso wie in Österreich alle Führerscheine aus EU-Partnerländern Gültigkeit hätten.
Nachstehend die Anfrage als pdf-Dokument:
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