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Ist die Gemeindeimmobiliensteuer verfassungswidrig?

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Ist die Gemeindeimmobiliensteuer verfassungswidrig?

Im Jahr 2012 wurde durch den italienischen Staat und damit auch in Süd-Tirol die Immobiliensteuer „IMU“ eingeführt, seit vergangenem Jahr „GIS“ genannt. Diese Steuer ersetzt die frühere Gebäudesteuer „ICI“, geht nun jedoch zum Großteil nicht mehr an die Gemeinden, sondern an den Staat. Unter dieser erhöhten Steuerlast leiden Wohnungsbesitzer sowie auch Inhaber von Betrieben. Gelder, die zuvor noch in die Instandhaltung von Gebäuden investiert wurden, müssen nun zur Bezahlung der „GIS“-Steuer verwendet werden. Nachdem sich in letzter Zeit die Meldungen häufen, dass Anordnungen von Rom, wie die Schließung der Geburtenabteilungen und die Reduzierung der Krankenhausbetten, in Süd-Tirol folgsam umgesetzt wurden, letztendlich doch nicht umgesetzt werden hätten müssen, stellen die Gefertigten folgende Fragen an die Landesregierung.

Nachstehend die Anfrage als pdf-Dokument:

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