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In der Abschlussrechnung des Süd-Tiroler Landtages für das Finanzjahr 2014 sind unter Kapitel 1440 folgende Ausgaben vermerkt: Mitgliedsbeiträge und Beihilfen an Körperschaften, Vereinigungen sowie an nationale und internationale Organisationen, die auf institutioneller Ebene wirken:
- Mitgliedsbeitrag des Süd-Tiroler Landtages an die Konferenz der Präsidenten der Regionalräte und der Landtage der Autonomen Provinzen: 16.309,95 €.
- Mitgliedsbeitrag des Volksanwaltes beim europäischen Ombudsmann-Institut: 350,00 €.
Fragen an die Landesregierung:
- Wofür wird der Mitgliedsbeitrag des Süd-Tiroler Landtages an die Konferenz der Präsidenten der Regionalräte und der Landtage der Autonomen Provinzen genau verwendet?
- Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag der anderen Regionen und autonomen Provinzen?
- Warum gibt es eine so große Diskrepanz zwischen dem Beitrag an die Konferenz der Präsidenten der Regionalräte und der Landtage der autonomen Provinzen und jenem des Volksanwaltes beim europäischen Ombudsmann-Institut?
Bozen, 13. Mai 2015
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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