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Neuerlicher Verstoß gegen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit beim NISF

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Neuerlicher Verstoß gegen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit beim NISF

Der Süd-Tiroler Freiheit wurde über folgenden Fall berichet: Eine Bürgerin erhielt Besuch eines Mitarbeiters des Instituts für Nationale Fürsorge (NISF). Dieser sprach kein einziges Wort Deutsch. Der Name des Mitarbeiters ist der Bürgerin nicht bekannt, doch seine Kontrollnummer lautet 140064.

Fragen an die Landesregierung:

  1. Gedenkt die Landesregierung in diesem konkreten Fall zu intervenieren und den verantwortlichen Mitarbeiter des NISF an seine Verpflichtung zur Zweisprachigkeit zu erinnern?
  2. Ist der Mitarbeiter im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises?

Bozen, 11. Mai 2015

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll

Antwort:

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Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle, Sven Knoll
Neuerlicher Verstoß gegen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit im Krankenhaus Bozen
Mitgliedsbeiträge des Süd-Tiroler Landtages

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