Der Süd-Tiroler Freiheit wurde über folgenden Fall berichet: Ein Patient wurde vor ca. 3 Wochen im Krankenhaus Bozen operiert. Nach ca. zwei Stunden Wartezeit auf den Entlassungsschein kam der Primar, Dr. A. Dottavio, und erklärte dem Patient, was er nun zu tun habe. Alles auf Italienisch. Da der Patient, aber auch seine anwesende Tochter die italienische Sprache nicht so gut beherrschen, fragten beide höflich nach, ob Dr. A. Dottavio seine Erläuterungen auch auf Deutsch machen könne. Dieser verneinte die Frage und sprach weiter auf Italienisch. Der Patient verstand lediglich soviel, dass auf dem Entlassungsschein sämtliche Informationen falsch angegeben waren, vom Ankunftsdatum bis zum Entlassungsdatum.
Fragen an die Landesregierung:
- Gedenkt die Landesregierung in diesem konkreten Fall zu intervenieren und den verantwortlichen Primar an seine Verpflichtung zur Zweisprachigkeit zu erinnern?
- Ist der Primar im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A?
Bozen, 11. Mai 2015
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
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