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Steuerhoheit für Süd-Tirol!

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Steuerhoheit für Süd-Tirol!

In der kommenden Julisession des Süd-Tiroler Landtages kommt ein Tagesordnungspunkt der Süd-Tiroler Freiheit zum Landesgesetz Nr. 89/16 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2016 und für den Dreijahreszeitraum 2016-2018“ zur Abstimmung, in welchem die Steuerhoheit für Süd-Tirol gefordert wird.

Nachdem Süd-Tirol über die verschiedenen Finanzabkommen (Mailänder Abkommen, Finanzabkommen Kompatscher/Renzi) jene finanziellen Grenzen des Landes mit dem Staat abgesteckt hat, innerhalb derer die beiderseitigen Beziehungen hinsichtlich Steuereinnahmen und Beteiligung am Abbau der Staatsschulden geregelt sind, gilt es nun, eine echte Steuerhoheit für Süd-Tirol einzufordern, und es sollte auch möglich sein, diese umzusetzen. 
 
Eine Steuerhoheit für Süd-Tirol würde bedeuten: mehr Planungssicherheit, mehr wirtschaftliche und politische Stabilität, eine größere Konkurrenzfähigkeit unserer Betriebe gegenüber den unmittelbaren Nachbarn, eine Qualitätssteigerung in der Verwaltung, mehr Transparenz, mehr Bürgerfreundlichkeit durch dezentrale Verwaltung, Garantie zur Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht.
 
Eine Steuerhoheit für Süd-Tirol wurde, im Zusammenhang mit der Vollautonomie, stets auch von der Regierungspartei gefordert. Dieses Anliegen ist auch ein zentraler Punkt im Süd-Tirol-Konvent, der sich z. Z. mit der Zukunft Süd-Tirols befasst.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert: 
1. alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit Süd-Tirol die Steuerhoheit (Zuständigkeit für die Erhebung von Steuern und Abgaben inkl. Gesetzgebungshoheit, Ertragshoheit, Verwaltungshoheit und Rechtsprechungshoheit) übertragen bekommt;
2. dem Landtag innerhalb eines Jahres Bericht zu erstatten über den Stand der Umsetzung
 
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Süd-Tiroler Freiheit
 
Anlage: Foto zur honorarfreien Verwendung
Telefonnummer für Rückfragen: 349 2302958
Archiv, Bernhard Zimmerhofer
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