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Südtirols Gemeinden weigern sich auf Landtagsanfragen zu antworten

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Südtirols Gemeinden weigern sich auf Landtagsanfragen zu antworten

Der Südtiroler Gemeindenverband empfiehlt den Gemeinden auf Landtagsanfragen nur mehr im beschränken Umfang zu antworten. In einem Rundschreiben an alle Süd-Tiroler Gemeinden teilt der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, am vergangenen Montag mit, dass laut einem eigenen Rechtsgutachten eine Pflicht zur Beantwortung der Anfragen nur in „sehr, sehr eingeschränktem Maße“ besteht. Die Süd-Tiroler Freiheit hat in den vergangen Jahren kaum Anfragen an die Süd-Tiroler Gemeinden gestellt, sieht jedoch ihr Recht auf Auskunft stark eingeschränkt. Sie will nun beim Landtagspräsidenten gegen die Vorgangsweise der Gemeinden protestieren.

Der Gemeindenverband ist der Ansicht, dass Gemeinden autonome Körperschaften sind, denen seit der Verfassungsreform aus dem Jahr 2001 eine eigene ebenbürtige Rolle mit eigenen Zuständigkeiten zuerkannt wurde (Art. 118 Verfassung). Daraus folgt, dass die Landtagsabgeordneten das auf das politische Mandat gegründete Recht auf Information in Bezug auf Angelegenheiten, welche die Gemeinden angehen, nicht ausüben dürfen. Sie können nur das „gewöhnliche“ Aktenzugriffsrecht wie jeder andere Bürger ausüben und müssen dafür ein rechtlich relevantes Interesse vorweisen, so der Gemeindenverband in der Mitteilung an die Gemeinden. Die Gesetzmäßigkeitskontrolle über die Verwaltungsakten der Gemeinden wurde im Zuge der genannten Verfassungsreform von 2001 abgeschaffen, somit ist auch das Recht auf Informationen der Landtagsabgeordneten in diesem Rahmen de facto ausgeschlossen, so das Rechtsgutachten des Gemeindenverbandes.

Zimmerhofer: Landtagsabgeordneten ein wichtiges Kontrollinstrument genommen
Laut dem Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, wird mit dieser Einschränkung den Landtagsabgeordneten ein wichtiges Kontrollinstrument genommen. Natürlich darf einerseits die Gemeindeverwaltung nicht unnötigerweise mit Anfragen überhäuft werden, wo wir doch alle wissen, dass sie mit der ausufernden Bürokratie und Personalmangel sonst schon oft am Limit des Möglichen angelangt sind. Auf der anderen Seite sind die meisten der Süd-Tiroler Gemeindeverwaltungen aber in SVP-Hand und oft auch ohne Opposition im Gemeinderat, und somit keiner direkten Überprüfung ausgesetzt, deshalb ist eine Kontrolle über die Landtagsabgeordneten umso wichtiger, so Zimmerhofer.

Atz Tammerle: Kontrollrecht darf nicht untersagt werden
In die Gemeindekassen fließen auch Landesgelder, demnach sollte es Landtagsabgeordneten möglich sein anhand von Anfragen, welche die Gemeinden betreffen, ihrer Kontrollfunktion nachzukommen. Vielfach tragen Bürger Fragen oder Unklarheiten zu Gemeindeangelegenheiten an die Landtagsabgeordneten heran, um diesen nachgehen zu können darf den Abgeordneten auf keinem Fall ihr Kontrollrecht untersagt werden, meint die Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle

Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit

Bernhard Zimmerhofer
Sven Knoll
Myriam Atz Tammerle

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Gemeindepolitik
Werner Thaler

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