Bekanntermaßen hält die Agentur für Einnahmen die Zweisprachigkeitspflicht nicht ein und verschickt Steuernachzahlungsbescheide ausschließlich in italienischer Sprache. Die andauernde Weigerung der Agentur für Einnahmen, den Südtirolern die Formulare in beiden Amtssprachen zu zustellen, stellt eine grobe Rechtsverletzung dar. Dagegen kann man sich als Bürger/Bürgerin jedoch wehren.
Jene Bürgerin, die eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Agentur für Einnahmen hinterlegt und ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache geltend gemacht hatte, meldet der Süd-Tiroler Freiheit ihren persönlichen Erfolg in der Sache.
Innerhalb einer Woche erhielt sie den Bescheid in deutscher Sprache zugesandt. Somit wird klar, dass es der Agentur für Einnahmen entgegen ihrer Behauptung, nur nationale italienische Steuer-Programme zu haben, welche die Ausdrucke in Deutsch angeblich unmöglich machen, sehr wohl möglich ist, deutsche Steuerbescheide auszustellen.
Die Landesregierung ist nun dringend aufgefordert, die Agentur für Einnahmen zu verpflichten, den Südtirolern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen und die Bescheide zweisprachig aus-und zu zustellen.
Süd-Tiroler Freiheit