Im Zuge der aktuellen Fragestunde wurden auch einige Anfragen der Süd-Tiroler Freiheit behandelt. Der Bewegung ging es dabei um die Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen bei staatlichen Ämtern, Gemeinden, die nicht mehr auf Landtagsanfragen antworten wollen und Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht am Krankenhaus Bozen.
Sven Knoll kritisierte die mangelnde Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen bei den staatlichen Ämtern. Bei Nachfragen und Beschwerden bekomme man vom Regierungskommissariat nur eine ausweichende Antwort. Er listete eine Reihe von Verletzungen der Sprachbestimmungen auf und ersuchte die Landesregierung um Stellungnahme.
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Bestimmungen liege derzeit beim Regierungskommissariat, antwortete LH Arno Kompatscher, der die Situation als unbefriedigend bezeichnete. Es gebe politische Bemühungen, diese Zuständigkeit an das Land zu übertragen, dies sei sinnvoller als die tägliche Beanstandung von Verfehlungen. Derzeit leite das Land solche Beschwerden an die zuständige Behörde weiter und hake immer wieder auch nach – aber nicht mit dem gewünschtn Erfolg.
Sven Knoll verwies auf ein Rundschreiben des Gemeindenverbandes, wonach die Gemeinden nur noch in bestimmten Fällen auf Landtagsanfragen antworten sollten. Dies sei eine Einschränkung des Kontrollrechts des Landtags, meinte Knoll und forderte eine Stellungnahme der Landesregierung.
LR Arnold Schuler wies auf eine Entwicklung hin, die für die Gemeinden nicht mehr zu bewältigen sei: zu viele Anfragen. Mit der Verfassungsreform seien die Gemeinden nicht mehr dem Land untergeordnet, sondern auf gleicher Augenhöhe. Das Anfragerecht stehe daher in erster Linie den Gemeinderäten zu. Die Gemeinden seien jedenfalls nicht mehr bereit, auf diese Flut von Anfragen zu antworten.
Myriam Atz Tammerle berichtete von einer Missachtung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache im Krankenhaus Bozen. Dort habe ein Arzt, mit dem sich der Patient auf Deutsch unterhalten habe, die Befunde auf Italienisch ausgehändigt – für die deutsche Ausgabe sei keine Zeit. Atz Tammerle fragte die Landesregierung, ob sie einschreiten werde.
Sie habe in solchen Fällen öfters interveniert, damit der Arzt die Befunde in der angenommenen Muttersprache ausstellt, antwortete LR Martha Stocker. Sie müsse aber auch einräumen, dass man aus Gründen der Personalknappheit dieses Prinzip nicht immer gewährleisten könne. Man werde auf eine Stelle hinarbeiten, die eine korrekte Übersetzung garantieren könne.
Die Wartetickets im KH Bozen seien in fehlerhaftem Deutsch abgefasst, berichtete Myriam Atz Tammerle und fragte, wer die Übersetzung vorgenommen habe, wer die Texte überprüfe und wie die Landesregierung solche Fälle in Zukunft vermeiden wolle.
Sie ärgere sich selbst über solche Übersetzungen, erklärte LR Martha Stocker, und sie habe Generaldirektion und Bezirksdirektionen angehalten, besser auf solche Dinge zu achten. Besser wäre eine Stelle, die für korrekte Übersetzungen sorgen könne bzw. dafür verantwortlich sei. Im genannten Fall gehe es übrigens um einen Fehler in der Software, der nun behoben sein müsste.