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Kein Deutsch bei Sicherheitsdienst im Landesgericht: Süd-Tiroler Freiheit schickt Offenen Brief an Gerichtspräsidentin

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Kein Deutsch bei Sicherheitsdienst im Landesgericht: Süd-Tiroler Freiheit schickt Offenen Brief an Gerichtspräsidentin

Myriam Atz Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit hatte unlängst im Eingangsbereich des Landesgerichts einen Sicherheitsbediensteten um eine Auskunft gebeten. Dieser forderte die Landtagsabgeordnete – sie befand sich in einer Wartesituation – in einem schroffen Ton dazu auf, entweder Italienisch zu sprechen oder sich ansonsten hinten anzustellen.

Atz Tammerle ließ den Vorfall nicht auf sich sitzen und meldete ihn umgehend der Gerichtspräsidentin Dr. Elsa Vesco. In einem Offenen Brief fordert nun die Landtagsabgeordnete von der Gerichtspräsidentin zweisprachige Sicherheitsbedienstete am Landesgericht. Auch wird in dem Offenen Brief ein höflicher Umgang mit den Bürgern durch den Sicherheitsdienst angemahnt.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit

Offener Brief an die Präsidentin des Landesgerichts der Provinz Bozen

Betreff: Mangelnde Deutschkenntnisse und unhöfliche Umgangsformen des Sicherheitsdienstes im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Bitte um Aussprache.

Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Elsa Vesco,

in meiner Funktion als Landtagsabgeordnete wende ich mich in folgender Angelegenheit an Sie:

Immer wieder beklagen sich Bürger deutscher Muttersprache darüber, dass die Sicherheitsbediensteten im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes kein Deutsch sprechen. Für die Bürger entsteht dadurch meist schnell eine unangenehme Situation. Auch ist es bereits passiert, dass sich die Sicherheitsbediensteten den Bürgern gegenüber äußerst unhöflich verhalten haben.

Vor wenigen Tagen war ich in meiner Funktion als Landtagsabgeordnete im Gerichtsgebäude und wurde sogar selbst mit der beschriebenen unzumutbaren Situation konfrontiert.

Ich wandte mich an einen der Sicherheitsbediensteten – er war schon etwas älter und trug einen Bart – und bat ihn in meiner deutschen Muttersprache um eine Auskunft. In italienischer Sprache und sehr unhöflich forderte er mich auf, Italienisch zu sprechen. Ich entgegnete ihm dennoch auf Deutsch und machte ihn darauf aufmerksam, dass ich nur meine deutsche Muttersprache sprechen würde. Der Sicherheitsbedienstete reagierte ungehalten und brüllte, dass ich mich gefälligst hinten anstellen solle, wenn ich kein Italienisch sprechen würde. Auch sein Kollege, der auf den Vorfall aufmerksam geworden war, bat mich, wenngleich in einem höflicheren Ton, doch ebenfalls nur in italienischer Sprache, mich hinten anzustellen.

Ich finde es nicht akzeptabel, dass die Sicherheitsbediensteten im Landesgericht nicht einmal über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen und zudem unhöfliche und diskriminierende Umgangsformen mit den Bürgern an den Tag legen.

Im DPR Nr. 574 vom 15.7.1988 ist das Recht der Süd-Tiroler Bevölkerung auf den Gebrauch der deutschen Muttersprache verankert. Es ist für mich unverständlich, dass gerade im Gerichtsgebäude, wo Recht gesprochen wird, den Bürgern deutscher Muttersprache dieses Recht verweigert wird. Ist es nicht ebenso in Ihrem Interesse, dass auch im Eingangsbereich des Gerichtgebäudes den Bürgern zukünftig das Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache gewährt wird?

Ich möchte Sie dringend um eine Aussprache zu dem genannten Vorfall, der wie gesagt kein Einzelfall ist, bitten. Gerne stehe ich auch unter meiner Telefonnummer zur Verfügung.

Bozen, den 19. September 2016

Hochachtungsvoll!
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

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