Wie so oft kontrolliert die Gemeinde Bozen nicht die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der von ihr genehmigten Baustellen. So wurden von der beauftragten Firma aus Welschtirol bei der Kreuzung Reschenstraße/ Piacenzastraße nur einsprachige Hinweisschilder angebracht.
Mit Luis Walcher sitzt seit einigen Monaten ein rühriger und heimatbewusster Stadtrat im Bozner Rathaus. Es bleibt zu hoffen, dass er sich, als Zuständiger für öffentliche Bauten und Arbeitssicherheit, auch für die deutsche Sprache einsetzen wird.
Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt z.B. bei Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von Euro 516,47 bis Euro 2.582,28.
Der Südtiroler Heimatbund fordert die Gemeinde Bozen auf, umgehend die Baufirma zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen anzuhalten.
Roland Lang,
Obmann des Südtiroler Heimatbundes