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Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht: Süd-Tiroler Freiheit fordert Sanktionen durch Regierungskommissariat.

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Hinweisschilder auf öffentlichen Baustellen müssen zweisprachig abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, sind vom Gesetz Sanktionen vorgesehen. So steht es zumindest auf dem Papier. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass die Verantwortlichen bei Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht gar nichts zu befürchten haben, kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit, und verweist auf einen aktuellen Vorfall in Kaltern.

Die bei der Bewegung angesiedelte Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ erläutert das Problem: Die Agentur für Staatsgüter unterhält derzeit in der Marktgemeinde eine einsprachig italienisch beschilderte Baustelle auf dem Gelände des ehemaligen Bezirksgerichts am Rottenburgerplatz.

In einem Schreiben wird die Regierungskommissärin Elisabetta Margiacchi von der Süd-Tiroler Freiheit dazu aufgefordert, die vorgesehenen Sanktionen einzuleiten, die da wären: Disziplinarmaßnahmen für die betroffenen öffentlichen Bediensteten sowie eine Strafe bis zu 2.500 Euro für die mit den Arbeiten beauftragte Firma.

Cristian Kollmann, der Sprecher der Arbeitsgruppe, erklärt: „Die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen sind endlich zu verhängen. So lange dies nicht passiert, wird sich am sorglosen Verhalten der Verantwortlichen auch nichts ändern. Sie werden weiterhin die deutsche Sprache ignorieren!“

Seit Jahren sammelt die Süd-Tiroler Freiheit Beschwerden über die Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht und informiert das Regierungskommissariat, da dieses für die Verhängung von Sanktionen zuständig ist. „Doch mussten wir immer wieder feststellen, dass das Regierungskommissariat die diesbezügliche Aufgabe nur unzureichend ausführt. Unsere Beschwerden wurden vom Regierungskommissariat, wenn überhaupt, nur halbherzig beantwortet, Sanktionen kaum verhängt.“, stellt Kollmann mit Bedauern fest. Selbst die Landesregierung habe gegen dieses laxe Verhalten des Regierungskommissariats wenig Handhabe.

Aus diesem Grund hat die Süd-Tiroler Freiheit 2014 in einem Beschlussantrag gefordert, dass die entsprechenden Zuständigkeiten an den Landeshauptmann übertragen werden. Der Beschlussantrag wurde 2015 vom Landtag angenommen. Passiert ist seitdem immer noch nichts. Die Zuständigkeit liegt nach wie vor beim Regierungskommissariat.

Die Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ bittet die Bürger, indes weiterhin ihre Beschwerden an die Süd-Tiroler Freiheit (E-Mail: info@suedtiroler-freiheit.com) zu schicken.

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