Am 25. Oktober 2016 wurde Dipl. Ing. Günther Schweinberger in seiner Heimatgemeinde Hohenau an der March in Niederösterreich zur letzten Ruhe geleitet. Er war als Patient im Spital einer Virusinfektion erlegen, so der SHB-Obmann Roland Lang.
Der katholische Geistliche fand bei der Verabschiedung sehr berührende Worte, er war ein persönlicher Freund des Verstorbenen gewesen.
Günther Schweinberger hatte in Wien studiert, hatte sich aber auch eine Zeit lang in Innsbruck aufgehalten. Er war mit dem „Befreiungsausschuss Südtirol“ (BAS) in Verbindung gekommen und hatte sich an der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen im Herbst 1961 in Südtirol beteiligt.
In Österreich stand Günther Schweinberger drei Mal vor Gericht. Im Mai 1965 musste er sich zusammen mit 21 weiteren Angeklagten, unter denen sich auch Kurt Welser und der berühmte Nordtiroler Schriftsteller Dr. Heinrich Klier befanden, vor dem Schöffengericht in Graz verantworten.
Am 12. Mai 1965 erklärte Günther Schweinberger vor Gericht, dass ihn die Folterungen Südtiroler Gefangener durch die Carabinieri dazu veranlasst hätten, an dem Zustandekommen von Demonstrationssprengungen mitzuwirken.
Was unter diesen Folterungen zu verstehen sei, das schilderte der Zeuge Siegfried Graf aus Prad im Vinschgau, der ein guter Freund Günther Schweinbergers war. Graf war 1961 verhaftet, schwer gefoltert und nach 6 Wochen Haft durch einen Irrtum auf freien Fuß gesetzt worden, sodass er nach Nordtirol hatte flüchten können. Man habe ihm mit einem Metall-Lineal auf den Kopf geschlagen, bis er bewusstlos war. Dann musste er in eine starke Quarzlampe schauen, wenn er zusammensackte, wurde er wieder geprügelt und mit dem Kopf gegen den Ofen geschlagen. Am nächsten Tag setzte man ihm Kopfhörer mit Hochfrequenz auf. Laut Graf war das ein Gefühl, als wenn ihm der Kopf weggerissen würde. Nach dieser Folter war er auf einem Ohr so gut wie taub. Dann wurde er wieder geschlagen, auch mit Maschinenpistolen. Er musste sich nackt ausziehen und wurde mit glühenden Zigaretten am ganzen Körper verbrannt, geschlagen und wieder geschlagen.
Nach dieser und anderen Aussagen erklärte sich das Schöffengericht für unzuständig, weil es sich um ein politisches Delikt handle, und verwies das Verfahren an das Schwurgericht in Graz.
In diesem Prozess blieb auf der Anklagebank ein Sitzplatz frei. Auf dem leeren Platz lag ein Blumenstrauß für Kurt Welser, der am 15. August 1965 am Zinalrothorn in der Schweiz den Bergtod gefunden hatte und in den Armen seines Freundes und Bergkameraden Heinrich Klier gestorben war.
Vor den Geschworenen erklärte Günther Schweinberger am 23. September 1965: „Wir sind keine Kriegshetzer und Anarchisten. Niemand würde lieber als wir die Hand über die Salurner Klause hinweg zur Versöhnung reichen, wenn die Südtirol Frage im europäischen Geiste gelöst wird.“
Am 14. Oktober 1965 sprachen die Geschworenen Günther Schweinberger und alle anderen Angeklagten einstimmig frei und folgten damit der Argumentation der Verteidigung, wonach in Südtirol Notstand herrsche und Nothilfe seitens der Angeklagten gerechtfertigt und damit nicht strafbar sei.
Der Freispruch wurde umgehend wegen „Irrtums der Geschworenen“ aufgehoben und es wurde ein neuerlicher Geschworenenprozess in Linz durchgeführt, der 1967 mit dem gleichen Ergebnis endete: Mit einem nun endgültigen Freispruch für alle Angeklagten.
Günther Schweinberger blieb bis zu seinem Lebensende dem Schicksal Südtirols und seinen ehemaligen Kameraden aus dem Freiheitskampf eng verbunden. Seine Freunde trauern um ihn.
Der „Südtiroler Heimatbund“ gedenkt des Verstorbenen und fühlt mit den Angehörigen, die einen lieben Menschen verloren haben.
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes