„Es war einmal…“: So beginnt der SVP-Wahlaufruf an ihre Mitglieder zwar nicht; er hätte es aber tun sollen! Denn der Aufruf ist im Grunde ein Märchen, das Tatsachen verdreht und eine schöne heile Welt vorspielt, kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit. Diese Ja-Werbung der SVP wurde zudem von Arno Kompatscher in seiner Funktion als Landeshauptmann unterzeichnet, was gegen die sogenannte „Par-Conditio-Regel“ verstößt! Der Aufruf ist demnach nicht nur falsch, sondern auch illegal! Ein Märchen in fünf Akten:
Des Märchens erster Akt: Die „große“ Mehrheit
Das SVP-Märchen beginnt schon mit den einleitenden Worten, die da lauten, dass „…die Südtiroler Volkspartei mit großer Mehrheit entschieden (hat), für die staatsweite Abstimmung ein JA zu empfehlen.“ Tatsächlich hat der Parteiausschuss vor kurzem mit 49 Fürstimmen und sieben Enthaltungen für die Reform gestimmt. Das Gremium hat aber 111 Mitglieder, also war knapp die Hälfte der Mitglieder gar nicht anwesend. Warum wohl? Weil auch in der SVP viele Vertreter Bauchweh mit dieser zentralistischen Verfassungsreform und der immer romgefälligeren Politik von Landeshauptmann Kompatscher und Obmann Achammer haben!
Des Märchens zweiter Akt: Die „Schutzklausel“
Süd-Tirol sei laut SVP durch die sogenannte „Schutzklausel“ abgesichert, und das Autonomiestatut könne nur im Einvernehmen mit dem Staat geändert werden. Tatsächlich findet man die „Schutzklausel“ nicht in der Verfassung, denn dort ist nur von „disposizioni transitorie“ die Rede. Und genau um nichts Anderes handelt es sich: um Übergangsbestimmungen. Die Übergangsbestimmungen haben ein klares Ablaufdatum, denn nach der ersten Öffnung des Sonderstatuts greifen sie nicht mehr. Und während bei der (gescheiterten) Verfassungsänderung im Jahr 2006 noch die Rede davon war, dass Änderungen der Autonomie nur „im Einvernehmen“ erfolgen konnten, heißt es nun, dass diese bis zur Überarbeitung des Autonomiestatuts „auf Grundlage von Übereinkommen“ („sulla base di intese“) nicht zur Anwendung kommen. Dies heißt im Klartext: 1. Das Autonomiestatut muss überarbeitet werden, und Rom muss mit der Überarbeitung einverstanden sein. 2. Ist Rom nicht einverstanden, wird Rom bzw. das Parlament das letzte Wort haben. Dabei hätte es 2006 für den Süd-Tiroler Landtag noch ein Vetorecht gegeben! 3. Nach der Überarbeitung werden die Übergangsbestimmungen – nach den Worten der SVP „Schutzklausel“ – hinfällig, und es gibt keinen Schutz mehr! Süd-Tirol wird nichts anders übrig bleiben, als sich der neuen Verfassung anzupassen und nicht umgekehrt!
Des Märchens dritter Akt: Der Autonomieausbau
Das SVP-Märchen fährt fort, dass durch die neue zentralistische Verfassung „auch neue Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Autonomie geschaffen (werden)“. Anscheinend hat die SVP die eigene „Schutzklausel“ – wörtlich ist von „disposizioni“ (Bestimmungen) die Rede – nicht gelesen. In diesen wird Artikel 116, Absatz 3 der neuen Verfassung bekräftigt. Der Artikel zählt einige wenige Kompetenzen auf, die alle Regionen, auch Süd-Tirol, in Zukunft erhalten können. Süd-Tirol hat die meisten dieser Zuständigkeiten aber bereits heute. Die Vereinigung „Politis“ schreibt z.B. ganz klar: „Nachdem die Sonderstatuten an die neue Verfassung angepasst wurden, kann somit auch die Autonomie Südtirols und des Trentino nur in diesem sehr engen Rahmen erweitert werden.“ Die engen Erweiterungsgrenzen der Autonomie werden mit dieser Verfassung zementiert. Während andere Länder Obergrenzen gegen Einwanderung einführen, hilft die SVP mit, eine Autonomie-Obergrenze zu schaffen!
Des Märchens vierter Akt: Der Bösewicht
In jedem guten Märchen darf der Bösewicht nicht fehlen. Da aber das SVP-Märchen kein gutes ist, wurde der Bösewicht im Rundschreiben an die Mitglieder kurzerhand weggelassen. Dabei gäbe es in der neuen Verfassung so einige böse Elemente für Süd-Tirol: Suprematieklausel, „nationales Interesse“, Marginalisierung der Süd-Tiroler Stimmen im Parlament, Zentralismus.
Des Märchens letzter Akt: Die Schöpfer
Unterzeichnet wurde das SVP-Märchen von seinen Schöpfern: den Parlamentariern in Rom, dem Obmann, den Obmannstellvertretern und eben Arno Kompatscher in seiner Funktion als Landeshauptmann. Und genau in dieser Funktion ist es ihm durch die „Par-Conditio-Regel“ untersagt, Werbung zu machen. Im Märchen regiert zwar der König, in der Realität aber das Gesetz, an das sich auch der Landeshauptmann zu halten hat!
Die Süd-Tiroler Freiheit wird auch in den letzten Tagen vor dem Referendum alles dafür tun, damit diese historische Gefahr von Süd-Tirol abgewendet wird. Bereits am Montag wird die Bewegung eine neue Aktion starten, die die Märchenerzähler von der Brennerstraße noch weiter in Verlegenheit bringen wird!
Stefan Zelger, Mitglied der Landesleitung der Süd-Tiroler Freiheit.
stefan.zelger@suedtiroler-freiheit.com