Die Süd-Tiroler Freiheit hat heute am Landesgericht Bozen eine Eingabe gegen Landeshauptmann Kompatscher hinterlegt und gleichzeitig den Landesbeirat für das Kommunikationswesen informiert. Die Bewegung wirft Kompatscher vor, in seiner Funktion als Landeshauptmann illegal Werbung für das Ja beim kommenden Verfassungsreferendum gemacht zu haben. Nun wird sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen. Mit der Unterzeichnung eines Rundschreibens an alle SVP-Mitglieder als Landeshauptmann hat Kompatscher gegen die „Par-Conditio-Vorschriften“ verstoßen. Und das nicht zum ersten Mal!
Den öffentlichen Verwaltungen ist seit Ende September laut Gesetz „jedwede Kommunikationstätigkeit untersagt, mit Ausnahme der Kommunikationstätigkeiten ‚unerlässlicher und unpersönlicher Natur‘ in Ausübung der eigenen Amtsfunktionen“. Heißt aus dem Beamtendeutsch übersetzt: Amtsträger wie Bürgermeister oder der Landeshauptmann dürfen keine Wahlwerbung in ihrer institutionellen Funktion betreiben!
Doch das war dem Landeshauptmann schon bei der Unterzeichnung der sogenannten „Carta di Udine“ egal. In Udine hatte Kompatscher mit anderen Provinzoberhäuptern auf Kosten des Steuerzahlers kräftig die Werbetrommel für ein Ja beim Verfassungsreferendum gerührt. Die Region Friaul-Julisch Venetien wurde daraufhin zu einer Richtigstellung aufgrund der Par-Conditio-Regeln verdonnert.
„Mit dem SVP-Brief bzw. der parteipolitischen Vereinnahmung des Amtes hat Kompatscher nun den Bogen überspannt“, unterstreicht die Süd-Tiroler Freiheit. „Schlimm genug, dass er die Süd-Tiroler dazu aufruft, dieser für unser Land so schädlichen Reform zuzustimmen; dass er sich dabei auch noch über geltendes Gesetz hinwegsetzt, ist nicht hinnehmbar und mit uns nicht zu machen“, gibt sich die Bewegung abschließend kämpferisch.
Stefan Zelger, Mitglied der Landesleitung der Süd-Tiroler Freiheit.
Werner Thaler, rechtlicher Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit.