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Darum geht es bei der Verfassungsreform…

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Darum geht es bei der Verfassungsreform…

Am Sonntag, den 4. Dezember 2016 stimmen die Italiener (und mit ihnen auch die Süd-Tiroler) über den Entwurf für eine neue Verfassung ab. Diese Verfassungsreform hätte tiefgreifende Einschnitte in den Staatsaufbau zur Folge. Der Staat würde durch diese Reform deutlich zentralistischer und alle Macht würde (wieder) nach Rom fließen.
Zahlreiche negative Auswirkungen auf Süd-Tirol wären damit verbunden (diese werden ausführlich in der Rubrik „Vier Gründe warum Süd-Tirol Nein sagen muss“ dargelegt). Welches aber sind die allgemeinen Eckpunkte dieser „Reform“, für die die Bezeichnung „Revolution“ treffender wäre? Insgesamt sollen 47 Artikel der 137 Artikel fassenden Verfassung geändert werden, was 34 Prozent des gesamten Werkes entspricht. Im Kern der Reform geht es um zwei wichtige Aspekte, die zusammengenommen dafür sorgen sollen, allen Einfluss nach Rom zu lenken:

Zentralisierung der Macht: Die knapp hundert Provinzen Italiens werden abgeschafft und zahlreiche Kompetenzen, die bisher den Regionen zustanden, wieder nach Rom geleitet. Die Regionen werden damit faktisch marginalisiert. Mit der Einführung einer Suprematieklausel schafft sich der Staat zudem ein mächtiges Werkzeug, um in sämtliche Zuständigkeiten aller (!) Regionen eingreifen zu können, und zwar immer dann, wenn es der „Schutz der Rechts- oder Wirtschaftseinheit der Republik oder der nationalen Interessen“ erfordert. Eine äußerst vielseitig auslegbare Formulierung, die, verbunden mit einem ebenfalls zentralistisch ausgerichteten Verfassungsgerichtshof, die Macht der Zentralregierung großzügig ausweitet.

Umbau des Parlaments: Mit der neuen Verfassung soll der Senat in seiner jetzigen Form abgeschafft und zu einer Kammer der Regionen und Gemeinden umgewandelt, oder besser, degradiert werden. Die Anzahl der Senatoren soll von 315 auf 100 sinken und diese werden nicht mehr direkt vom Volk gewählt.  Die Gesetzgebungsinitiative steht mit der neuen Verfassung nicht mehr beiden Kammern zu, sondern nur noch der Abgeordnetenkammer. Der Senat wird im Wesentlichen auf eine „Quatschbude“ reduziert. In Verbindung mit einem (möglichen) neuen Wahlgesetz („Italicum“), das der siegenden Partei 55 Prozent der Sitze in der Abgeordnetenkammer garantieren soll, wird die Rolle der Regierung erheblich gestärkt.

Aus der Zentralisierung der Macht ergibt sich in Kombination mit dem Umbau des Parlaments und des (möglichen) neuen Wahlgesetzes praktisch ein politischer Blankoscheck für die italienische Regierung, der ihr, im Falle eines mehrheitlichen Ja beim Referendum, durch das Volk in die Hand gedrückt wird.

Der Verein „Politis, Politische Bildung und Studien in Südtirol“, hat eine Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts der Verfassung Italiens in deutscher Sprache ausgearbeitet, welche detailliert alle geplanten Änderungen der Verfassung aufzeigt (Quelle: „Politis“; Autor: Thomas Benedikter):


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Stimmen zur Verfassungsreform: „Auf dem Weg zu einer ganz normalen italienischen Provinz“
Die Frage: So stimmen Sie am 4. Dezember ab…

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