Illegale Wahlwerbung? Aufgrund einer Eingabe der Süd-Tiroler Freiheit bei der Staatsanwaltschaft Bozen hat diese nun Ermittlungen aufgenommen. Der mit dem Verfahren beauftragte Staatsanwalt ist Giancarlo Bramante.
Die Bewegung wirft Landeshauptmann Kompatscher vor, in seiner Funktion als Landeshauptmann, illegal Werbung für das Ja beim kommenden Verfassungsreferendum gemacht zu haben. Mit der Unterzeichnung eines Rundschreibens an alle SVP-Mitglieder als Landeshauptmann (siehe Foto ) hat Kompatscher gegen die „Par-Conditio-Vorschriften“ verstoßen. Und das nicht zum ersten Mal!
Den öffentlichen Verwaltungen ist seit Ende September laut Gesetz „jedwede Kommunikationstätigkeit untersagt, mit Ausnahme der Kommunikationstätigkeiten ‚unerlässlicher und unpersönlicher Natur‘ in Ausübung der eigenen Amtsfunktionen“. Heißt aus dem Beamtendeutsch übersetzt: Amtsträger wie Bürgermeister oder der Landeshauptmann dürfen keine Wahlwerbung in ihrer institutionellen Funktion betreiben!