Als ein typisches Beispiel dafür, wie in der Praxis das Recht der Südtiroler auf den Gebrauch der deutschen Sprache gehandhabt wird, kann die Beantwortung der Anfrage des Landtagsabgeordneten Bernhard Zimmerhofer von der Süd-Tiroler Freiheit an den Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler gesehen werden. Wenn ihr die Köder für eure Obstanlagen braucht, müsst ihr eben auf euer Recht verzichten, so die unmissverständliche Antwort des SVP- Politikers.
Ausgelöst hatte die Anfrage ein Rundschreiben des Beratungsringes vom 14. November, nachdem zuvor zahlreiche Bauern über eine hohe Mausepopulation in den Apfelanlagen geklagt hatten. Da alle bisher gebräuchlichen Köder ihre Zulassung verloren hatten, musste in Rom um eine Sondergenehmigung angesucht werden. Diese wurde dann auch mit zahlreichen Auflagen und der Beschränkung auf einen klaren Zeitraum (7. November 2016 bis 8. März 2017) von Rom erteilt.
Neben dem Arbeitsaufwendigen Auslegen der behandelten Getreidekörner beklagten viele Bauern die Verpflichtung, nach getaner Arbeit ihren Besitz mit Schildern abgrenzen zu müssen, auf denen der einsprachige italienische Text „Attenzione derattizzazione in corso“ angebracht ist. Da in Südtirol laut Gesetz die deutsche Sprache der italienischen Gleichgesetzt ist, überlegten einige Südtiroler Bauern, diese Hinweise in ihrer deutschen Muttersprache anzubringen.
Nach einer Rücksprache mit dem Ltg. Zimmerhofer reichte dieser am 22. November eine Landtagsanfrage zur Klärung ein.
Die Antwort des zuständigen Landerates für Landwirtschaft, Arnold Schuler, am 19. Dezember zeigt das Versagen der SVP- Politik für das Recht der Südtiroler auf den Gebrauch der Muttersprache auf.
Etikette und Warnhinweise müssen in Italien laut Gesetz in italienischer Sprache abgefasst sein, so der deutsche Landesrat. Damit ist für ihn die Frage erledigt, warum in Südtirol nicht auch, wie gesetzlich verankert, auch die deutsche Sprache aufscheint.
Welche Schritte zu einer zweisprachigen Etikettierung die Landesregierung zu machen gedenke, fragte L. Abg. Zimmerhofer. Die Antwort darauf ist ernüchternd: Schuler bestätigt, dass am 1. Juli 2015 (wieder einmal?) eingehend darüber diskutiert wurde. Aber es gebe so viele Wirkstoffe und unterschiedliche Zusammensetzungen und verschiedene Firmen, die damit ein entsprechend eigenes Etikett erforderlich machen würden.
Dies ist auch uns Bauern bewusst, erklären dazu Christoph Mitterhofer, Meinrad Berger und Roland Lang. Aber gerade weil nur mit verständlichen, klaren Hinweisen auf den Pflanzenschutzmitteln ein gezielter, gesundheitlich ungefährlicher Einsatz möglich ist, sollten die Dosis, Karenzzeit usw. mehrsprachig sein, so die Bauern.
Eindeutig dann der Wink des Landesrates: Da die Etiketten von einem gerichtlich ermächtigten Dolmetscher übersetzt werden müssten, würden die Mehrkosten dann den Landwirten angelastet. In anderen Worten: Südtiroler, wenn ihr nicht auf euer hart erkämpftes Recht verzichtet, müsst ihr blechen.
Für die abschließende Frage, ob die Warnschilder auch in deutscher Sprache angebracht werden können, zeigt sich Schuler aber kompromissbereit: Die Warnschilder können auch zweisprachig verfasst sein. Italienisch muss aber sein.
So wird also unsere hochgelobte Autonomie und unser Recht auf den Gebrauch unserer Muttersprach in der Praxis angewandt, stellen die 3 Südtirol er Landwirte bitter fest. Für die Anfrage bedanken wir uns natürlich beim L. Abg. Bernhard Zimmerhofer von der Süd-Tiroler Freiheit. Sie hat einiges geklärt bzw. getrübt.
Wir möchten dazu nur anmerken, dass beinahe 90 Prozent der Bauern in Südtirol deutscher Muttersprache sind. Aber auch das ist scheinbar egal. Und eine Änderung der Zustände ist leider nicht in Sicht, im Gegenteil, man gewöhnt sich und verzichtet aus seine Rechte, so abschließend Mitterhofer, Berger und Lang.
Roland Lang
Bauer in Siebeneich und Obmann des Südtiroler Heimatbundes
Christoph Mitterhofer, Unterhasler
Jungbauer in Meran und Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit
Meinrad Berger
Altbauer in Glaning und ehem. politischer Häftling