Im Jahr 2016 hat die Süd-Tiroler Freiheit 52 Landtagsanfragen zu Verstößen gegen die Zweisprachigkeitspflicht eingebracht. Die häufigsten Reklamationen bezogen sich auf das Sanitätswesen, die Polizei, Carabinieri, Finanzpolizei, das Institut für Soziale Fürsorge sowie die Post.
Die meisten Zweisprachigkeitsmängel wurden den Abgeordneten von betroffenen Bürgern gemeldet. Einige Reklamationen wurden von den Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit in Ausübung ihres Kontrollrechtes persönlich überprüft. Die Zweisprachigkeitspflicht war auch Thema von Gesprächen, die Myriam Atz Tammerle mit der Quästur und dem Landesgericht Bozen führte. Gegen die Post wurde sogar ein gerichtliches Verfahren beim Verwaltungsgericht geführt.
Zwar konnten zahlreiche Mängel behoben werden, doch in einigen Fällen stellte sich heraus, dass die im Autonomiestatut festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen zur Zweisprachigkeit nicht ausreichen. Zudem werden diese immer wieder über Schlupflöcher umgangen, und dadurch wird den Bürgern ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache verwehrt, bedauert Atz Tammerle.
Die Süd-Tiroler Freiheit kündigt an, sich auch im kommenden Jahr weiterhin tatkräftig für das Recht der Bürger auf Gebrauch der Muttersprache einzusetzen. Bereits im Jänner stehen ein weiteres Gespräch mit einer Institution sowie zwei Beschlussanträge zur konsequenteren Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht auf dem Programm.
Atz Tammerle appelliert an die Bürger, dass sie vor ihrem Recht auf Gebrauch der Muttersprache nicht zurückschrecken und Missachtungen der Zweisprachigkeitspflicht weiterhin umgehend der Süd-Tiroler Freiheit melden.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit