Vertreter der bei der Süd-Tiroler Freiheit angesiedelten Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ trafen sich am Donnerstag mit dem Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Walther Andreaus, zu einem Informationsaustausch.
Gegenstand des Gesprächs war die Zweisprachigkeitspflicht in Südtirol. Sie gilt für Behörden und Konzessionäre in Südtirol im Verkehr mit den Bürgern bzw. Kunden, doch sie wird immer wieder missachtet, bedauerte die Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“, vertreten durch Werner Thaler, Barbara Klotz, die L.-Abg. Myriam Atz Tammerle und Cristian Kollmann, gegenüber Walther Andreaus. Trotz zahlreicher Landtagsanfragen und Beschlussanträge der Süd-Tiroler Freiheit zur Zweisprachigkeit gehe politisch viel zu wenig voran.
In Sachen Zweisprachigkeit wäre einiges bereits erreicht, wenn zumindest die bestehenden Gesetze im Sinne der Verbraucher konsequent angewandt würden. Doch genau diesbezüglich gebe es noch viel zu tun. Es gelte, die Verbraucher immer wieder daran zu erinnern, dass sie, letztlich in ihrem eigenen Interesse, ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache einfordern sollen. Darüber waren sich die Vertreter der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ als auch Walther Andreaus einig.
Süd-Tiroler Freiheit
Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“