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Beschlussantrag: Einsetzung eines Beauftragten für die Zweisprachigkeit bei öffentlichen Körperschaften und Konzessionsunternehmen

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Beschlussantrag: Einsetzung eines Beauftragten für die Zweisprachigkeit bei öffentlichen Körperschaften und Konzessionsunternehmen

Das D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 regelt den Gebrauch der deutschen und ladinischen Sprache im Verkehr der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichtsverfahren. Gemäß diesem Dekret gilt die Zweisprachigkeitspflicht auch für öffentliche Körperschaften und Konzessionsunternehmen.

Nachstehend der Beschlussantrag als pdf-Datei:

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