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Vorbehalte zum maßgeschneiderten SVP-Wahlgesetz!

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Vorbehalte zum maßgeschneiderten SVP-Wahlgesetz!

Am Donnerstag steht im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Landtages der Entwurf zum SVP-Wahlgesetz zur Diskussion. Die Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle, selbst Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses, seht dem SVP-Entwurf skeptisch gegenüber und wird im Ausschuss mehrere Änderungsanträge einreichen.

Reduzierung der Mitglieder der Landesregierung

Die SVP sieht in ihrem Entwurf die Möglichkeit vor, die Landesregierung maximal auf 11 Mitglieder (einschließlich Landeshauptmann) aufzustocken. Die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit bekräftigt hingegen ihre Forderung die Anzahl auf 7 Mitglieder (einschließlich Landeshauptmann) zu reduzieren. Aktuell sind maximal 9 Mitglieder (inklusive Landeshauptmann vorgesehen).

Beschränkung der Ausgaben für Wahlwerbung

Die Süd-Tiroler Freiheit tritt dafür ein, Ausgaben für Wahlwerbung strenger zu regeln. Verbände und Organisationen sollen mit einem klarerem Verbot für Wahlwerbung für Parteien und Kandidaten belegt werden. Zudem fordert die Süd-Tiroler Freiheit, dass entsprechende Verstöße entsprechend sanktioniert werden. Bereits heute ist es mit Landesgesetz und entsprechende Sanktionen verboten, dass Tourismusvereine Wahlwerbung für Parteien und Kandidaten betreiben. Die entsprechende Regelung soll auf alle Verbände und Organisationen ausgeweitet werden, die Landeszuschüsse beziehen.

Fixe Vertretung für die Ladiner

Die Süd-Tiroler Freiheit ist für die Beibehaltung der bisherigen Sonderregelung für Ladiner, damit zumindest ein Ladiner fix im Süd-Tiroler Landtags vertreten ist. Eine maßgeschneiderte Ausnahmeregelung für SVP-Ladinerkandidaten, zu Lasten der Opposition, lehnt die Süd-Tiroler Freiheit ab.

Myriam Atz Tammerle,
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit

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