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Aktuelle Fragestunde März 2017: Vernichtete Stimmabgaben bei Briefwahl.

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Damit bei der Briefwahl die Stimmabgabe berücksichtigt wird, muss der Umschlag spätestens am Freitag vor dem Wahltag einlangen.

Nachstehend die Anfrage als pdf-Datei:

Das Dokument ist derzeit nicht abrufbereit. In Kürze wird das Dokument wieder hier erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Antwort:

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