„Das Toponomastikgesetz von Luis Durnwalder war von Anfang an zum Scheitern verurteilt, weil es jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und Zugeständnisse an die Italiener enthält, die immer noch mehr wollen!“, urteilt Cristian Kollmann, Toponomastikexperte der Süd-Tiroler Freiheit.
Die Drohung Karl Zellers, das Durnwaldergesetz abzuschaffen, da sich die Italiener selbst mit noch weiteren Kompromissen nicht zufrieden geben würden, sei umgehend in die Tat umzusetzen. Für die Feststellung der Amtlichkeit der Orts- und Flurnamen seien ausschließlich wissenschaftliche Kriterien festzulegen. Nicht der alleinige Gebrauch eines so genannten italienischen Namens, sondern dessen historische Fundiertheit sei als Kriterium für dessen Amtlichkeit festzulegen.
Tolomeisch-faschistische bzw. pseudoitalienische Orts- und Flurnamen seien de facto Kulturverbrechen. Diese dürften nie und nimmer, auch wenn sie noch so sehr in Gebrauch sind, als Kulturgut reinterpretiert und amtlich gutgeheißen werden.
Cristian Kollmann
Süd-Tiroler Freiheit