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Atz Tammerle kann Wahlgesetz nicht zustimmen.

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Atz Tammerle kann Wahlgesetz nicht zustimmen.

Heute wurde im Gesetzgebungsausschuss über das neue Wahlgesetz abgestimmt. Myriam Atz Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit hat sich der Stimme enthalten.

Ihre Begründungen: 1. Das Wahlgesetz sieht nicht die Direktwahl des Landeshauptmannes vor und berücksichtigt damit nicht eine alte Forderung der Süd-Tiroler Freiheit. 2. Die Anzahl der Landesregierungsmitglieder darf auf keinen Fall, wie vorgesehen, auf elf aufgestockt, sondern sollte im Idealfall auf sieben (einschließlich des Landeshauptmannes) reduziert werden oder, wie derzeit der Fall, bei maximal neun bleiben. 3. Die Süd-Tiroler Freiheit hätte die Abschaffung der verpflichtenden Frauenquote begrüßt. Es widerspricht dem Prinzip der individuellen Selbstbestimmung, wenn Frauen allein zwecks Erfüllung der Frauenquote zur Kandidatur regelrecht gezwungen werden müssen, während auf der anderen Seite männliche Kandidaten bei Nichterfüllung der Frauenquote auf die Kandidatur verzichten müssen oder ansonsten per Los von der Liste gestrichen werden. Das passive Wahlrecht wird durch diese antidemokratische Regelung grob beschnitten. Es sind Polemiken zu befürchten, die dazu führen könnten, dass in Zukunft noch mehr Wähler abgeschreckt werden, zumal die Wählerzahlen bereits in der Verangenheit rückläufig waren.

Sehr wohl befürwortet Atz Tammerle eine fixe Ladinervertretung im Landtag und kündigt einen Minderheitenbericht an, mit dem die unterschiedlichen Sichtweisen im Landtag diskutiert werden sollen.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit

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