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Südtiroler Heimatbund: Unabhängigkeitsbestrebung keine Straftat – Heimatbund solidarisch mit venezianischen politisch Angeklagten

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Südtiroler Heimatbund: Unabhängigkeitsbestrebung keine Straftat – Heimatbund solidarisch mit venezianischen politisch Angeklagten

Der Obmann Roland Lang und der Stellvertreter Meinrad Berger haben heute am Protest vor dem Gericht in Brescia teilgenommen. Dort findet zurzeit die Verhandlung gegen 34 Aktivisten aus der Lombardei und dem Veneto statt, denen vorgeworfen wird, mit einem umgebauten Traktor einen Anschlag auf die Einheit des Staates geplant zu haben. Laut Aussage des Staatsanwaltes sei bereits das Streben nach Unabhängigkeit eine Straftat.

Außerdem sei das hohe Gericht in Brescia an Art. 10 der italienischen Verfassung erinnert:

Art. 10 Die italienische Rechtsordnung passt sich den allgemein anerkannten Bestimmungen des Völkerrechtes an.

Der Staatsanwalt scheint sich im Völkerrecht nicht besonders gut auszukennen, stellt der SHB-Obmann fest. Denn die Menschenrechte, zu denen das Selbstbestimmungsrecht zählt, steht über jeder Verfassung. Außerdem hat Italien im Jahre 1977 die Menschenrechtspakte mit Gesetz Nr. 881 ratifiziert. Auch laut diesem Dokument steht jedem Volk das Recht auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung explizit zu, schließt Lang.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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