Bernhard Zimmerhofer, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit, freut sich, dass die SVP aufgrund des massiven Protests der Südtiroler Opposition auf die umstrittene Änderungen des Wahlgesetzes zum Landtag verzichten muss. Die Intervention der geschlossen auftretenden Opposition hat Wirkung gezeigt, das Verhältniswahlrecht bleibt aufrecht.
Zur Aufwertung der Ladiner in Süd-Tirol war ein neues Gesetz verabschiedet worden. Landtag und Regionalrat hatten ihr positives Gutachten zum Ladiner-Gesetz abgegeben.
Die Aufwertung der Ladiner ist auch ganz im Sinne der Süd-Tiroler Freiheit, unterstreicht Bernhard Zimmerhofer.
Die Parteistrategen Alfreider, Zeller und Steger versuchten aber trickreich, über das Ladiner-Gesetz eine Änderung des Wahlgesetzes herbeizuführen. Der Abgeordnete Alfreider hatte in einer Blitzaktion unmittelbar vor der Abstimmung in der Kammer zwei Abänderungen in den Gesetzestext eingebracht. Die Änderung enthielt die zwei Wörter „auf Basis“. Derzeit wird der Landtag nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, mit der Änderung würde es „auf Basis“ des Verhältniswahlrechts heißen. Damit hätte das Südtiroler Wahlgesetz gelockert werden können. Die SVP hätte den Spielraum zu einer Wahlrechtsreform bekommen, um ihren Machterhalt zu festigen.
Die Oppositionsvertreter im Landtag, darunter L- Abg. Bernhard Zimmerhofer, waren vergangene Woche zu einer Anhörung in den Verfassungsausschuss des Senats eingeladen und hatten sich geschlossen gegen eine Lockerung des Verhältniswahlrechts in Süd-Tirol ausgesprochen.
Und sie waren erfolgreich! Karl Zeller muss den Artikel nun streichen, da er erkennen musste, dass für die nachträgliche Änderung keine Mehrheit zu finden ist.
Mehr noch! Hat der Landtag erst einmal sein Gutachten abgeben, sind nachträgliche Änderungen durch die römische Hintertür und am Landtag vorbei nun nicht mehr möglich.
Die Oppositionsvertreter im Süd-Tiroler Landtag haben somit die Autonomiebestimmung für das reine Verhältniswahlrecht gerettet.
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Süd-Tiroler Freiheit