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Keine Zweisprachigkeit: So ist ihr Steuerbescheid nichtig!

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Keine Zweisprachigkeit: So ist ihr Steuerbescheid nichtig!

Der Süd-Tiroler Freiheit liegen mehrere Beschwerden von Bürgern vor, wonach diese von der Agentur für Einnahmen nur einsprachig, italienische Steuernachzahlungsbescheide erhalten haben. Laut Auskunft der Agentur für Einnahmen werden deutschsprachige Steuerbescheide nur auf explizite Nachfrage ausgestellt. Das Leitungsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, bezeichnet diese Praxis als grobe Diskriminierung und fordert die Steuerbehörde auf, zukünftig nur mehr zweisprachige Bescheide zu verschicken.

Schuld am Schlamassel sind, immer laut Auskunft der zuständigen Beamten, nur italienischsprachige Programme, welchen keinen zweisprachigen Ausdruck ermöglichen. Zudem rechtfertigte sich ein Mitarbeiter der Steuereinhebungsstelle damit, dass „die Agentur für Einnahmen eine italiniensiche Einrichtung sei!“.

Einen Antrag für einen deutschsprachigen Bescheid zu stellen ist mit viel Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden, ärgert sich Thaler. Einziger Vorteil: Erfüllt die Steuerbehörde nicht innerhalb von 10 Tagen den Wunsch des Steuerzahlers, ist die Zahlungforderung null und nichtig. Die sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde macht dies möglich. Bereits einige Bürger haben auf Anraten der Süd-Tiroler Freiheit davon profitiert.

Die Süd-Tiroler Freiheit wird in einer Landtagsanfrage die Landesregierung zur zweifelhaften Praxis der Agentur für Einnahmen befragen. Ebenso wird dem Regierungskommissariat eine Beschwerde zugestellt mit der Bitte den Sachverhalt auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Innerhalb der Süd-Tiroler Freiheit wurde bereits vor Jahren die Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es bei Verletzungen der Bestimmungen zur Zweisprachigkeit einzuschreiten. Weitere Infos: www.suedtiroler-freiheit.com/zweisprachigkeit

Werner Thaler
Leitungsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit

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