Der Brunecker Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Hilber, befürchtet, dass die Preise für Wohnraum in den kommenden Jahren in Süd-Tirol weiter steigen werden. Laut Hilber bewirken die von der Landesregierung geplanten Maßnahmen eigentlich das Gegenteil: Bauland wird teurer anstatt günstiger.
In Süd-Tirol werden oft die Grundstückspreise als Grund für hohe Wohnungspreise genannt. Dass dies nicht, stimmt erkennt man leicht bei genauerem Hinschauen:
Am Beginn der Geschichte wird dem Grundeigentümer vom Baugrund gleich mal 60% für den geförderten Wohnungsbau weggenommen. Wem man 60% des Gaugrundes zu billig (zum halben Marktwert) wegnimmt, der verkauft die restlichen 40% entsprechend teurer. So zahlt der freie Baugrundkäufer entsprechend mehr für sein Grundstück.
Kommen wir zum zweiten Geldabfluss: Wird ein Grundstück in Baugrund umgewidmet, so greift sofort die Gemeinde dem Grundstückseigentümer in den Geldbeutel, indem sie eine unverschämt hohe Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für eben diesen Baugrund kassiert. Dauert das Bauen mehrere Jahre, so kommen leicht Zehntausende von Euros für ein normales Einfamilienhaus zusammen. Handelt es sich beim Bauherrn um eine Baufirma, die noch kein Baurecht hat, so langt oft die Gemeinde nochmals zu, indem sie der Baufirma nur Baurecht zu einem hohen Preis vergibt. Mittels Raumordnungsverträgen kassiert die Gemeinde ein Grundstück von den Baufirmen nur dafür ein, dass diese auf einem anderen Grundstück bauen darf. 500 Euro pro Kubikmeter ist der inoffizielle Baurechtspreis. Nur dieser Punkt verteuert das Eigenheim des Endkunden um 1500 Euro pro Quadratmeter.
Die SVP-Landespolitiker sind der Ansicht, dass damit noch nicht genug ist und planen eine weitere Geldumverteilung in Richtung der Gemeinden. Im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft soll vorgesehen werden, dass bei der Umwidmung von landwirtschaftlichen Grün in Baugrund die Gemeinde 30% der Wertsteigerung einkassieren kann. Was macht jemand, dem man 30% mehr Steuern abknöpft? Genau, er verkauft um 40% teurer. Am Ende zahlt es ja wieder der Wohnungskäufer. Oder man verkauft gar nicht, denn draufzahlen will keiner.
Wie dieses Gesetz umgesetzt werden soll, ist noch vollkommen offen. Wer legt die Wertsteigerung fest? Zahlt man sofort oder erst beim Verkauf des Baugrundes? Baut der Grundeigentümer selbst, wer schätzt dann den Mehrwert? Bekommt man bei einer Rückwidmung das Geld wieder zurück?
Um solche Fragen zu unterdrücken, behaupten Kompatscher und Theiner, dass es diese Wertsteigerungsabgabe schon in Österreich und Deutschland gibt. Das stimmt allerdings nicht.
Der Grundverkäufer zahlt am Ende des Jahres sowieso schon eine hohe Einkommensteuer wegen des Grundverkaufs. Diese „Wertsteigerungsabgabe“ gibt es in allen Ländern, Deutschland, Österreich und Italien inklusive. Aber was Südtirol plant kommt nochmals oben drauf.
Die Enteignung zum halben Marktwert ist klar gegen EU-Recht, da es sich um Diebstahl handelt. Italien hat schon einmal vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Hätte ein Grundeigentümer Geld und Zeit, gegen diese 60% Baugrundabgabe für den geförderten Wohnungsbau vorzugehen, er würde einen leichten Sieg einfahren. Die 30% Zusatzabgabe bei Umwidmung zum Baugrund klingt wieder sehr stark nach Unvereinbarkeit mit EU-Recht.
Will man wirklich Wohneigentum leistbarer machen, so muss man alle Abgaben rund ums Bauen nicht erhöhen, sonder verringern. Ebenso wie viele unsinnige Auflagen und Bescheinigungen, die nur in Südtirol verlangt werden.
Bernhard Hilber
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit in Bruneck