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Begehrensantrag: Umweltschutz muss belohnt und nicht bestraft werden!

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Begehrensantrag: Umweltschutz muss belohnt und nicht bestraft werden!

Die eingeführte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Holzpellets von 10 Prozent auf 22 Prozent ist laut Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit (Nr. 19 / April 2017) weiterhin gültig.

Wegen des Gesetzes (Nr. 190/2014) kam es in der Folge zu scharfen Protesten aus Süd-Tirol und es gab auch Interventionen durch die Süd-Tiroler Parlamentarier in Rom. Zurückgenommen wurde die Erhöhung bislang aber trotzdem nicht. Bestraft wurden damit aber all jene Bürger, die in erneuerbare Energien investiert hatten.

Der Mehrwertsteuersatz kann nur auf staatlicher Ebene geändert werden, deshalb stellt die Süd-Tiroler Freiheit folgenden Begehrensantrag:

Der Antrag als PDF-Datei:

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