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Die Zweisprachigkeitspflicht, der auch Poste Italiane unterworfen ist, würde eigentlich schon voraussetzen, so SHB-Obmann Roland Lang, dass Benachrichtigungen in beiden Landessprachen identisch sind.
Nicht so bei der italienischen Post: Der etwas fehlerhafte deutsche Hinweis auf eine Paketsendung sieht im Gegensatz zum italienischen Text keinen zweiten Zustellungsversuch vor.
Ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird? Hoffentlich nicht! Liebe Post, der italienische Text sollte vollinhaltlich auch in deutscher Sprache aufscheinen. Und dies bitte schon beim ersten Versuch!
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes