In Meran gibt es einige Verkehrsvideoüberwachungen um fahrlässiges Verhalten zu bestrafen. Doch ist dies überhaupt eine legitime Vorgehensweise? Um sich mehr Informationen über dieses Verfahren zu verschaffen, stellt Christoph Mitterhofer eine Anfrage an die Meraner Stadtverwaltung.
An verschiedenen Punkten der Innenstadt erfolgt eine Videoüberwachung des Straßenverkehrs, um fahrlässiges Verhalten aufzuzeigen und zu bestrafen. Als Beispiel ist die Videoüberwachung der Ampel an der „Rätia“ Brücke, welche Autofahrer die bei Rot über die Ampel fahren dabei fotografiert. Laut einem Zeitungsartikel der „Neuen Südtiroler Tageszeitung“ sind diese aber bislang nicht rechtens.
Dies vorausgeschickt, möchte der Gemeinderat der SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen beantwortet wissen:
1. Stimmt es das Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, welche mittels Videoüberwachung aufgezeichnet wurden nicht geahndet werden dürfen? Wenn ja, warum geschieht dies trotzdem? Ab welchem Datum sollen Videoverkehrsüberwachungen mit Ahndung legitim werden?
2. Ist also die Videoüberwachung welche sich an der „Rätia“ Brücke befindet nicht legitim? Sprich dürfen von jener aufgezeichneten Verkehrsdelikte nicht geahndet werden?
3. Wie viele Verstöße wurden aufgezeichnet und wie hoch ist die dadurch eingenommene Summe an Bußgeldern? Bitte um Auflistung aller ausgestellten Bußgelder!
Christoph Mitterhofer,
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit in Meran
Antwort der Stadtverwaltung: