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Anfragen und Antworten im Landtag: Fragestunde Juni

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Anfragen und Antworten im Landtag: Fragestunde Juni

Im Zuge der aktuellen Fragestunde des Landtages standen auch mehrere Anfragen der Süd-Tiroler Freiheit auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten ging es dabei um ein Sprachenprojekt „nach katalanischem Muster“, um Missachtung der Zweisprachigkeitsbestimmungen bei Busunternehmen und um die Neubenennungen oder Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen.

Sven Knoll berichtete von einem Sprachenprojekt „nach katalanischem Muster“, das von der Stadtbibliothek angeboten wird, um Migranten Italienischkenntnisse zu vermitteln. Knoll fragte die Landesregierung dazu: Um das Erlernen welcher Sprache geht es beim katalanischen Muster? Warum bietet die Stadtbibliothek Bruneck die Konversation nur zum Erlernen der italienischen und nicht der deutschen und ladinischen Sprache an? Gibt es ähnliche Projekte an anderen Bibliotheken, und wenn ja, für welche Sprachen?

Es gehe um die Projekte “Parliamoci in tedesco” und “Parla con me in italiano”, bei denen Personen ihre Sprachkenntnisse vermitteln, antwortete LR Philipp Achammer. Wie viele dieses Angebot in Bruneck in Anspruch nähmen, wisse man derzeit nicht. Es gehe nicht um einen Unterricht, sondern um ein ungezwungenes Gespräch, ergänzte LR Christian Tommasini. Die Bibliothek stelle nur die Räumlichkeiten zur Verfügung.
In Katalonien werde Katalanisch vermittelt, nicht die Staatssprache, erwiderte Knoll. Südtirol habe das Problem, dass die Mehrheit der Einwanderer in die italienische Sprache eingeführt würden.

Zwei Chauffeure des Busunternehmens SAD auf der Strecke St. Leonhard–Meran vermochten es nicht, mit dem Fahrgast auf Deutsch zu kommunizieren, berichtete Bernhard Zimmerhofer, der auch auf die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit für die Konzessionsbetriebe hinwies. Die Sprachbestimmungen seien zudem im Dienstleistungsvertrag enthalten, und sie würden auch bei Weitergabe des Vertrags gelten. Bei Nichtbeachtung würden die im Vertrag festgelegten Strafen verhängt. Zimmerhofer richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Gedenkt die Landesregierung zu intervenieren, damit der gesetzlichen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit nachgekommen wird? Wurden von der Landesregierung im letzten und im laufenden Jahr Strafen wegen Nichtbeachtung der Sprachbestimmungen verhängt? Wenn ja, wie viele und in welcher Gesamthöhe?

Bis auf wenige Ausnahmen würden die Bestimmungen eingehalten, erklärte LR Florian Mussner. Bei Fahrern ohne Zweisprachigkeitsnachweis handle es sich um Arbeiter auf Abruf oder um Personen, die vor der Zweisprachigkeitsprüfung stünden. Bei Beanstandungen habe die Landesregierung interveniert, für Sanktionen sei das Regierungskommissariat zuständig.

Myriam Atz Tammerle fiel auf, dass in den Südtiroler Gemeinden Neubenennungen oder Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen manchmal vom Gemeinderat und manchmal vom Gemeindeausschuss beschlossen werden. Sie fragte daher die Landesregierung: Welchem Gemeindegremium obliegt die Beschließung von Benennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen: dem Gemeinderat oder dem Gemeindeausschuss? Für den Fall, dass nur eines der beiden Gremien zuständig ist: Ist der Beschluss, wenn er vom falschen Gremium gefasst wurde, automatisch ungültig? Müssen im Beschluss Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen oder auch nur Änderungen der Schreibweise von Namen begründet werden? Muss begründet werden, warum ein Name übersetzt oder nicht übersetzt wird? Falls nein, was ist die gesetzliche Grundlage für Übersetzungen, bzw. bedeutet die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung, dass Namen, also auch Straßen- und Plätzenamen, übersetzt werden müssen?

Die Gemeinden übten hier staatliche Zuständigkeiten aus, erklärte LR Arnold Schuler, im entsprechenden Gesetz werde aber nicht das zuständige Organ festgelegt. Das Regionalgesetz sehe vor, dass der Ausschuss für alles zuständig ist, was nicht dem Rat vorbehalten ist, letzterer kann aber die Zuständigkeit an sich reißen. Das könnten die Gemeinden auch in ihren Satzungen regeln. Eine Begründung sei allgemein für jeden Beschluss nötig, und die Gemeinden täten gut daran, eine ausführliche Begründung zu liefern. Das Gesetz sehe auch die Zwei- oder Dreisprachigkeit der Straßennamen vor.

Quelle: Süd-Tiroler Landtag. Im Zuge der aktuellen Fragestunde werden nur wenige der zahlreichen Anfragen behandelt. Alle Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit und die Antworten dazu finden Sie unter: http://www.suedtiroler-freiheit.com/landtag-anfragen-beantwortet/

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