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Schriftliche Anfrage: Justizpersonal in Südtirol und diesbezügliche Zuständigkeit

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Schriftliche Anfrage: Justizpersonal in Südtirol und diesbezügliche Zuständigkeit

Am 21. Februar 2017 wurde die Durchführungsbestimmung für den Übergang des Justizpersonals in der Region Trentino-Südtirol im Amtsblatt veröffentlicht. Während das Eigentum der Gerichtssitze, wie das Gerichtsgebäude in Bozen, mit dieser Durchführungsbestimmung direkt auf das Land Südtirol  übergeht, wird die neue Zuständigkeit für das Justizpersonal zunächst von der Region übernommen, kann jedoch laut Durchführungsbestimmung von der Region auf die autonomen Provinzen subdelegiert werden.

Untenstehend die Anfrage als pdf-Datei:

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